Sie haben es wahrscheinlich auch schon gesehen: Angebote für Blitzer-Warner, oft zu vermeintlich günstigen Preisen. Die Verlockung ist groß, denn wer liebt nicht eine stressfreie Fahrt ohne böse Überraschungen auf der Straße? Doch die Freude währt oft nur kurz, denn die Nutzung solcher Geräte oder Apps ist streng geregelt. Wer hier unachtsam ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Lassen Sie uns klären, wann Sie tatsächlich legal unterwegs sind.
Das Phantom des „Traums aller Autofahrer“
Ein großer Discounter lockte kürzlich mit einem Blitzer-Warner der Firma Ooono für nur 25 Euro. Der Hersteller verspricht den „Traum aller Autofahrer“. Doch hier liegt die Tücke im Detail: Während der Fahrt ist die Nutzung von Blitzer-Apps und Radarwarnern streng verboten.
Was der ADAC dazu sagt
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Geschwindigkeitswarner dürfen nicht betriebsbereit mitgeführt werden.
- Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen und reine Radarwarner-Apps sind tabu.
- Achtung: In Europa gibt es keine einheitlichen Regelungen – was anderswo erlaubt ist, kann bei uns teuer werden.

Mitfahrer als App-Nutzer: Ein Trugschluss?
Viele denken, dass die Regelung nur für den Fahrer gilt. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat hier jedoch Klarheit geschaffen: Es ist auch dann verboten, eine Blitzer-App zu nutzen, wenn ein Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat. Die Gesetzesvorschrift in Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung gilt eben nicht nur für den Lenker des Fahrzeugs.
Der genaue Wortlaut des Gesetzes:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
Das bedeutet: Ob Sie das Gerät selbst bedienen oder es jemand anderes anzeigt – sobald es betriebsbereit ist und Sie davon wissen, droht Ärger.
Die Kosten der Unwissenheit: Bußgelder und Strafen
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenz? Ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Das ist zwar kein Riesenbetrag, aber einer, den man sich leicht ersparen kann.

Ein Paradox: Verkauf erlaubt, Nutzung verboten?
Eine berechtigte Frage: Warum dürfen solche Geräte überhaupt verkauft werden, wenn ihre Nutzung am Steuer verboten ist? Die Polizeigewerkschaft fordert schon länger ein generelles Verbot. Bis es soweit ist, besteht die einzige legale Möglichkeit, sich über Blitzer zu informieren, darin, dies nur vor Antritt einer Fahrt zu tun. Das Gerät muss also nach der Information ausgeschaltet und verstaut werden.
Eine kleine Erinnerung für den Alltag:
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