Meta Sammelklage: Bis zu 5.000 Euro für Sie als Nutzer von Facebook und Instagram

Meta Sammelklage: Bis zu 5.000 Euro für Sie als Nutzer von Facebook und Instagram

Ihre Online-Gewohnheiten sind wertvoller, als Sie denken. Meta, der mächtige Konzern hinter Facebook und Instagram, sammelt offenbar systematisch Daten von Millionen Nutzern – selbst wenn Sie gerade nicht eingeloggt sind. Das Oberlandesgericht Hamburg wird sich damit bald auseinandersetzen müssen. Jetzt haben Sie die Chance, sich aktiv zu wehren und möglicherweise bis zu 5.000 Euro Schadenersatz zu erhalten.

Ihre Daten sind bares Geld – und Meta nutzt sie

Haben Sie sich jemals gefragt, wie Facebook und Instagram „wissen“, welche Werbung Ihnen angezeigt werden soll? Die Antwort ist beunruhigender, als man denkt. Über die so genannten Meta-Business-Tools, die von unzähligen Websites – von Nachrichtenportalen bis hin zu Online-Shops und Dating-Seiten – genutzt werden, werden Ihre Aktivitäten im Netz verfolgt. Das Perfide daran: Diese Datensammlung findet auch dann statt, wenn Sie gerade nicht aktiv bei Facebook oder Instagram angemeldet sind. Branchenkenner sprechen von einem massiven Verstoß gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Was bedeutet das für Sie?

  • Unerlaubte Datensammlung: Meta hat Daten über Ihre Klicks auf Drittseiten gesammelt und gespeichert.
  • Verletzung der DSGVO: Dies stellt einen klaren Bruch der europäischen Datenschutzgesetze dar.
  • Potenzieller Schadenersatz: Nicht nur Sie, sondern potenziell bis zu 50 Millionen Nutzer in Deutschland könnten betroffen sein.

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Der Weg zur Entschädigung: So nehmen Sie an der Sammelklage teil

Verbraucherschutzorganisationen haben die Initiative ergriffen und eine Sammelklage gegen Meta eingereicht. Das Ziel: Schadenersatz für die unerlaubte Datennutzung zu erwirken. Forderungen reichen von bis zu 5.000 Euro für Erwachsene bis hin zu 10.000 Euro für Minderjährige. Doch wie können Sie sich anschließen?

Melden Sie sich beim Bundesamt für Justiz an

Der offizielle Weg führt über das Bundesamt für Justiz. Dort können Sie sich direkt für die Sammelklage registrieren. Keine Sorge, wenn einige Felder nicht auf Sie zutreffen – lassen Sie diese einfach leer. Besonderer Hinweis: Sie müssen keine Angabe zur Höhe Ihrer Forderung machen.

Vorschlag für den Klagegrund (basierend auf Empfehlungen)

Wenn Sie aufgefordert werden, den Grund für die Klage anzugeben, können Sie folgenden, von Experten empfohlenen Text anpassen:

„Ich benutze Facebook seit ungefähr [Ihre Nutzungsdauer in Jahren/Monaten] mit der E-Mail-Adresse [Ihre Facebook-E-Mail]. Ich nutze Instagram seit ungefähr [Ihre Nutzungsdauer in Jahren/Monaten] mit dem Nutzernamen [Ihr Instagram-Name] und der E-Mail-Adresse [Ihre Instagram-E-Mail]. Soweit Meta seither Daten über meine Besuche auf Drittseiten erhebt, speichert und/oder verarbeitet, fordere ich Schadenersatz.“

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Alternative: Anmeldung über meta-klage.de

Eine bequemere Variante, die auch von der Stiftung Warentest empfohlen wird, ist die Anmeldung über die Webseite meta-klage.de. Dies ist die offizielle Seite des Verbraucherschutzvereins (VSV), der die Klage vorantreibt. Bei Erfolg der Klage wird hier eine Beteiligungsgebühr von 9,5 Prozent des Schadenersatzes fällig. Eine ähnliche Gebühr kann auch bei der direkten Anmeldung beim Bundesamt für Justiz anfallen.

Wann gibt es ein Urteil? Geduld ist gefragt

Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg wird voraussichtlich langwierig. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof involviert wird, da Meta aller Voraussicht nach Revision einlegen wird. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer gütlichen Einigung zwischen dem VSV und Meta. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass es bei einem vollständigen Gerichtsverfahren über alle Instanzen Jahre dauern kann, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wird.

Haben auch Sie sich der Sammelklage angeschlossen oder planen Sie es? Teilen Sie Ihre Gedanken mit uns in den Kommentaren!

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