Nur ein paar Klicks und schon liegt sie da – die virtuelle Krankschreibung. Klingt verlockend, birgt aber enorme Risiken. Wir zeigen Ihnen, woran Sie unseriöse Anbieter erkennen und warum der Weg zum Arzt doch oft die sicherste Wahl ist.
Wer kennt es nicht? Eine plötzliche Erkrankung und die Vorstellung, zum Arzt gehen, eventuell stundenlang warten zu müssen, ist alles andere als verlockend. Da erscheint eine Online-Krankschreibung fast wie ein Segen. Viele Portale werben offen damit, unkompliziert und schnell ein ärztliches Attest auszustellen. Doch Vorsicht: Zwischen seriösen Anbietern und echten Betrügern liegen Welten, und im schlimmsten Fall riskieren Sie damit Ihren Job.
Warum der Hausarzt oft die beste Wahl bleibt
Wenn es um Ihre Gesundheit geht, ist Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin die erste Anlaufstelle. Das ist und bleibt die sicherste Methode, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Doch was, wenn Sie gerade nicht in Ihrer Heimatstadt sind oder die Praxis geschlossen hat? Dann scheint eine Online-Krankschreibung eine gute Alternative zu sein. Doch hier mahnen Verbraucherzentralen und Ärztekammern zur Vorsicht.

Seriösität versus Abzocke: Worauf Sie achten müssen
Es gibt durchaus Anbieter, die seriös arbeiten und mit Krankenkassen kooperieren. Hier findet in der Regel ein Videogespräch oder ein Telefonat mit einem echten Mediziner statt. Das ist unbedenklich. Doch leider gibt es auch schwarze Schafe, die es auf Ihr Geld abgesehen haben.
Drei Alarmsignale für unseriöse Anbieter:
- Kosten ohne Gespräch: Wenn Sie eine Krankschreibung ohne jegliches Arztgespräch auswählen können und dafür 20 bis 30 Euro zahlen sollen, ist Skepsis angebracht. Eine Krankschreibung beim niedergelassenen Arzt ist in der Regel kostenlos.
- Ärzte im Ausland: Achten Sie darauf, ob Ihnen Privatärzte aus dem Ausland angeboten werden, die möglicherweise keine gültige Zulassung in Deutschland haben. Das ist ein klares Warnsignal.
- Klauseln zur Anerkennung: Finden Sie weit unten auf der Webseite versteckte Hinweise, dass Sie Ihren Arbeitgeber selbst fragen sollen, ob die Krankschreibung anerkannt wird? Das ist ein deutliches Indiz für unseriöse Anbieter.
Die Tücken der ausländischen Anbieter und der Datenschutz
Ärztekammern raten aus einem weiteren wichtigen Grund von ausschließlichen Online-Krankschreibungen ab: Bei Anbietern mit Sitz im Ausland gelten oft andere Datenschutzbestimmungen. Bei sensiblen Gesundheitsdaten ist dies besonders kritisch zu sehen.

Wenn die Krankschreibung zum Kündigungsgrund wird
Eine Krankschreibung, die nicht den hiesigen Richtlinien entspricht, kann gravierende Folgen haben – bis hin zur Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. In Deutschland genießen Angestellte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, was nicht überall selbstverständlich ist. Um diesen Anspruch zu wahren, müssen Sie zweifelsfrei nachweisen, dass Sie wirklich krank sind. Dies geschieht nach den geltenden Richtlinien idealerweise durch ein persönliches Gespräch – sei es in der Praxis, per Telefon oder Videoanruf. Eine Täuschung des Arbeitgebers in dieser Hinsicht kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Ein Gerichtsurteil als Mahnung
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat kürzlich eine solche fristlose Kündigung bestätigt. In diesem Fall ließ sich ein Angestellter gegen Bezahlung bei einem Onlineportal krankschreiben, indem er lediglich einen Fragebogen ausfüllte. Das ausgestellte Attest sah der echten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung täuschend ähnlich. Als beim Arbeitgeber Zweifel aufkamen und der Mann nachweisen musste, dass er tatsächlich mit einem Arzt gesprochen hatte, was er nicht konnte, wurde die Kündigung ausgesprochen und später gerichtlich bestätigt.
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