Die Entscheidung über die Organspende gehört zu den wichtigsten im Leben, doch kaum jemand redet darüber. Viele Österreicher*innen glauben, ein hohes Alter oder Vorerkrankungen würden sie automatisch ausschließen. Ich habe festgestellt, das ist ein Mythos.
8.300 Menschen warten allein im deutschsprachigen Raum auf ein lebensrettendes Organ. Die meisten davon in Österreich. Und genau diese Ungewissheit, ob die eigene Entscheidung im Ernstfall respektiert wird, sorgt für große emotionale Belastung bei den Angehörigen. Deshalb ist es so wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen.
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Entscheidung rechtlich binden, welche drei Wege es gibt (zwei davon sind brandneu) und was passiert, wenn Sie nichts unternehmen.
Der klassische Weg: Der Ausweis, den jeder Experte empfiehlt
Der Organspendeausweis (OSA) ist seit Jahren der Goldstandard. Er mag altmodisch wirken, aber er ist unschlagbar, weil er physisch ist und jeder Arzt ihn sofort zur Hand hat. Er ist ein rechtlich bindendes Dokument. Das bedeutet: Angehörige und Ärzte MÜSSEN sich an die dort dokumentierte Entscheidung halten.
Was auf den Ausweis gehört:
- Name, Geburtsdatum, Adresse.
- Kreuzen Sie an, welche Gewebe oder Organe Sie spenden möchten – und welche nicht.
Dieser Punkt ist vielen nicht bewusst: Sie können nicht nur zustimmen, sondern auch aktiv widersprechen oder die Entscheidung an eine Vertrauensperson übertragen. Wenn Sie Ihre Meinung ändern, werfen Sie den alten Ausweis einfach weg und füllen einen neuen aus. Ein simpler, aber entscheidender Schritt.
Mein Tipp: Bewahren Sie den Ausweis immer in der Brieftasche auf, wo auch Ihr Führerschein oder Ihre E-Card liegt. Er nützt nichts in der Schreibtischschublade zu Hause.

Das digitale Zeitalter: So registrieren Sie Ihren Willen in 5 Minuten
Seit März 2024 gibt es eine moderne Lösung, die das Leben für Spender und Kliniken einfacher macht: das offizielle Organspende-Register. Endlich können Österreicher*innen ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende bequem online eintragen. Dies ist vor allem für die Entnahmekrankenhäuser eine massive Erleichterung, da sie nun zentral auf die hinterlegten Erklärungen zugreifen können.
Die Hürde der Identifikation: Was Sie vorbereiten müssen
Um Ihre Spenderbereitschaft online zu registrieren, müssen Sie sich eindeutig identifizieren. Das ist ein wichtiger Teil des rechtlichen Prozesses. Dazu benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis (eID) oder den elektronischen Aufenthaltstitel.
- Die entsprechende AusweisApp.
Nach erfolgreicher Identifikation geben Sie wie auf dem physischen Ausweis Ihren Willen an. Das Interessante dabei: Sie können spezifische Organe (z.B. nur Nieren und Leber, aber kein Herz) ein- oder ausschließen. Das gibt Ihnen maximale Kontrolle.
Achtung: Die Aussagen im Ausweis, in Ihrer Patientenverfügung und im Online-Register dürfen sich nicht widersprechen. Überprüfen Sie alle Dokumente, um die Eindeutigkeit zu gewährleisten.
Bin ich überhaupt zu alt oder krank zum Spenden? Die Experten antworten
Dies ist die größte Sorge, die ich in meiner Recherche immer wieder höre. Die Leute denken: „Ich bin über 60, ich habe mal geraucht, meine Organe sind nicht gut genug.“ Doch das Alter spielt oft keine Rolle. Prof. Dr. Christian Hagl, Leiter der Herzchirurgie der LMU München, erklärt dies sehr konkret:
„Für Nieren und für Lebern können die Spender durchaus älteren Jahrgangs sein.“
Grundsätzlich ist JEDER als Spender geeignet. Nur sehr wenige schwere Erkrankungen schließen eine Spende aus. Entscheidend ist die Qualität des einzelnen Organs im Moment der Entnahme.
Wann eine Spende überhaupt möglich ist (und warum es so selten ist)
Die wichtigste Voraussetzung für eine Organspende ist der eingetretene Hirntod. Viele verwechseln diesen Zustand mit einem tiefen Koma. Der Hirntod bedeutet den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall des gesamten Gehirns. Dies tritt bei Hirnblutungen oder schweren Schädel-Hirn-Traumata auf.
Wegen dieser strengen medizinischen Kriterien kommen nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende in Frage. Zwei unabhängige Fachärzte müssen den Hirntod feststellen. Die Kriterien sind so eng gesetzt, dass Prof. Hagl versichert: „Es wird sicher keinem Patienten, der überleben könnte, ein Organ entnommen.“

Der Eurotransplant-Filter: So läuft die Verteilung ab
Sobald ein potenzieller Spender identifiziert ist und die Zustimmung vorliegt (Organspendeausweis oder Register), übernimmt die Organisation Eurotransplant mit Sitz in Leiden (Niederlande). Diese Service-Organisation betreut acht europäische Länder, darunter Österreich.
Das System funktioniert wie ein Präzisionsuhrwerk:
- Gründliche Laboruntersuchungen schließen Infektionen oder Tumore beim Spender aus.
- Alle Daten werden an Eurotransplant übermittelt.
- Eurotransplant sucht anhand einer zentralen Warteliste den „passenden“ Empfänger.
Kann ich bestimmen, wer mein Organ bekommt? Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums ist kurz: Nein. Sie können nicht entscheiden, dass Ihr Organ nur an ein Kind oder nicht an einen Raucher gehen soll. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien: Erfolgsaussicht und Dringlichkeit. So wird eine Verteilung nach sozialen Kriterien wie Einkommen oder Herkunft rechtlich ausgeschlossen.
Die Widerspruchslösung: Das steht bald zur Diskussion
Acht Länder im deutschsprachigen Raum fordern aktuell wieder die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Was bedeutet das für Sie als Österreicher*in?
Die Widerspruchslösung würde bedeuten: Jeder Erwachsene ist automatisch Organspender, es sei denn, er hat AKTIV Widerspruch eingelegt. Momentan gilt in Österreich die Zustimmungslösung. Wenn Sie nicht zugestimmt haben, sind Sie kein Spender. Die Diskussion kommt auf, weil Länder wie Spanien mit der Widerspruchslösung eine viel höhere Spenderquote haben (über 46 Spender pro Million Einwohner) als wir in Mitteleuropa.
Fazit: Ob Sie sich für oder gegen eine Spende entscheiden – machen Sie Ihren Willen jetzt verbindlich. Melden Sie sich im Register an oder tragen Sie den Ausweis bei sich. Sie schenken damit nicht nur Leben, sondern nehmen Ihren Angehörigen im Ernstfall die schwierigste Entscheidung ab.
Haben Sie Ihre Entscheidung bereits im Register eingetragen? Oder tragen Sie noch den klassischen Ausweis bei sich?
