Warum erfahrene Hausbesitzer Splitt aus dem Gemeindekasten holen dürfen, aber die meisten es falsch machen

Warum erfahrene Hausbesitzer Splitt aus dem Gemeindekasten holen dürfen, aber die meisten es falsch machen

Es ist der Moment, den jeder Hausbesitzer in Österreich kennt: Über Nacht verwandelt sich der Gehweg in eine spiegelglatte Rutschbahn, und das eigene Streusalz ist leer. Sie sehen den großen, gelben Streugutbehälter der Gemeinde an der Ecke stehen. Die Frage kommt automatisch auf: Darf ich mich hier einfach bedienen? Viele zögern, aus Angst vor einem Verstoß. Ich habe recherchiert, und die Antwort ist überraschend – aber es gibt entscheidende Nuancen, die fast jeder übersieht.

Lesezeit: 3 Minuten. Diese Information kann Ihnen jetzt nicht nur eine teure Beschaffung ersparen, sondern auch einen Sturzunfall vor Ihrem Grundstück verhindern.

Der Insider-Tipp: Das steht wirklich in den Gemeindeverordnungen

Als ich mich mit den Bauämtern und Kommunalverwaltungen in Regionen wie Salzburg und Niederösterreich in Verbindung setzte, stellte ich fest, dass die allgemeine Annahme, diese Behälter seien nur für den städtischen Winterdienst, oft falsch ist. Im Gegenteil: Sie sind explizit für Sie da!

Viele Gemeinden, ähnlich wie in Deutschland, stellen diese Behälter (oft erkennbar an ihrer leuchtenden Farbe und der Aufschrift „Streugut“) als Service für die Bürger bereit. Warum? Weil die Hausbesitzer in Österreich eine gesetzliche Räum- und Streupflicht haben. Das Ziel der Stadt ist es, die Sicherheit auf den öffentlichen Gehwegen zu gewährleisten – und dazu gehören auch Ihre Abschnitte.

Die wichtigste Bedingung: Die „Haushaltsübliche Menge“

Hier liegt der Knackpunkt, den man verstehen muss. Sie dürfen Streugut entnehmen, aber nur in einer Menge, die für Ihren privaten Bedarf angemessen ist. Es funktioniert wie ein ungeschriebenes Gesetz der Fairness. Stellen Sie sich vor, Sie nehmen einen kleinen Kübel mit: Das ist in Ordnung. Nehmen Sie aber drei Säcke, ist das ein Problem. Wo liegt die Grenze?

  • Zulässig: Eine kleine Schaufel oder ein Eimer (ca. 5–10 Liter) zum sofortigen Bestreuen Ihres Gehwegs und der Zufahrt.
  • Nicht zulässig: Das Befüllen des Kofferraums oder die Mitnahme großer Mengen als „Wintervorrat“ für die gesamte Saison.
  • Verboten: Die gewerbliche Nutzung. Wenn Sie ein Reinigungsunternehmen betreiben, müssen Sie Ihr eigenes Streugut kaufen.

Viele Bürger in Tirol oder der Steiermark übersehen diesen feinen Unterschied und lassen daher die Behälter ungenutzt, obwohl sie das Material dringend benötigen. Erlaubt ist, was notwendig ist, um Ihrer Pflicht nachzukommen, nicht mehr.

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Der Profi-Fehler: Warum das falsche Material mehr Schaden anrichtet

In den Streugutbehältern vieler Gemeinden finden Sie oft „abstumpfendes Streumaterial“ – Sand, Splitt oder Blähton. Das ist wichtig, denn viele Hausbesitzer greifen nach Salz, das sie im Baumarkt kaufen. Aber achten Sie auf diesen entscheidenden Unterschied, den Experten kennen:

In vielen österreichischen Städten ist der Einsatz von Auftausalzen (Streusalz) auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen aus Umweltschutzgründen stark reglementiert oder sogar verboten. Auftausalz schädigt Bäume, Pflanzen und die Pfoten von Haustieren. Sie sollten immer abstumpfendes Material bevorzugen!

Wenn Sie Splitt oder Sand aus dem städtischen Behälter entnehmen, tun Sie etwas Gutes für die Umwelt und kommen Ihrer Pflicht auf umweltverträgliche Weise nach. Das Material aus dem Kasten ist oft die bessere Wahl als das gekaufte Salz.

So finden Sie den nächsten Streugutbehälter (Praktischer Tipp)

Glatteis kommt oft unerwartet. Wenn Sie wissen, wo der nächste Behälter steht, sparen Sie wertvolle Zeit und vermeiden gefährliche Situationen. Ich habe in meiner Praxis bemerkt, dass viele Gemeinden genaue Listen auf ihren Websites führen, aber diese sind oft schwer zu finden:

Die meisten Stadtverwaltungen (z. B. Wien, Graz, Linz) bieten auf ihren offiziellen Webseiten unter den Rubriken „Winterdienst“, „Straßenmeisterei“ oder „Bauamt“ interaktive Karten an. Geben Sie in die Suchmaske der Kommunal-Website direkt „Streugutbehälter Standorte“ ein – das führt meist schneller zum Ziel als allgemeine Suchen.

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Wann Sie besser bei der Gemeinde anrufen sollten

Es mag regional Ausnahmen geben. Nicht jede Gemeinde handhabt es wie Fürth oder Straubing, manche sind restriktiver. Bevor Sie sich unsicher fühlen oder eine größere Menge benötigen (zum Beispiel bei extrem langanhaltendem Eis), gibt es eine einfache Lösung: Rufen Sie beim zuständigen Gemeindeamt an.

Ich habe festgestellt, dass ein kurzer Anruf (meist beim zuständigen Tiefbauamt) alle Missverständnisse ausräumt. Transparenz schafft Vertrauen. Es ist immer besser, kurz nachzufragen, als später eine Verwarnung zu riskieren – auch wenn die Chance darauf gering ist.

Fazit: Ja, Sie dürfen den Splitt für den privaten Gebrauch entnehmen. Halten Sie sich dabei an die „haushaltsübliche Menge“ und nutzen Sie das Material, um Ihren Verpflichtungen sicher nachzukommen.

Und jetzt Sie:

Wie streng ist Ihre Gemeinde in Oberösterreich oder dem Burgenland beim Thema Streusalz und Streugutbehältern? Haben Sie bereits positives oder negatives Feedback von dort erhalten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren mit uns – helfen Sie uns, das bundesweite Bild zu vervollständigen!

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