Haben Sie Ihren Führerschein nach 1999 ausgestellt bekommen? Dann aufgepasst: Was viele für ein Dokument fürs Leben hielten, wird gerade zum Ablaufdatum. Es geht diesmal nicht um die alten „rosa Lappen“, sondern um das geliebte Scheckkarten-Format. Ihre Fahrberechtigung bleibt zwar bestehen, aber Ihr Dokument wird ungültig. Wir zeigen Ihnen, warum Sie jetzt dringend handeln müssen und welche einfache 10-Euro-Falle Ihnen sonst droht.
Betrifft mich das? Dieses Ausstellungsjahr ist jetzt an der Reihe
Die EU möchte alle Führerscheine fälschungssicher machen und digital erfassen. Deswegen läuft das größte Umtauschprogramm aller Zeiten. Die Fristen sind gestaffelt, damit die Behörden nicht überfordert werden. Was viele übersehen: Auch die ersten Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt zwischen 1999 und 2013) müssen getauscht werden.
Die wirklich dringende Frist betrifft alle, deren Führerscheine zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2001 ausgestellt wurden.
- Fristende: 19. Januar 2026.
- Wenn Sie einen Scheckkarten-Führerschein besitzen, der vor 1999 ausgestellt wurde, richtet sich die Frist nach Ihrem Geburtsjahr (ähnlich den „Rosa Lappen“-Besitzern).
- Alle, die vor 1953 geboren wurden, haben Zeit bis 2033. Dieses Entgegenkommen soll verhindern, dass Senioren unnötigerweise Papiere tauschen müssen, wenn sie ohnehin bald nicht mehr fahren wollen.
Die 10-Euro-Regel: Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
In meiner Recherche ist mir aufgefallen, dass hier oft Missverständnisse entstehen. Wenn die Frist abläuft, begehen Sie keine Straftat des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“. Ihre eigentliche Fahrberechtigung bleibt nämlich bestehen. Das ist der große Unterschied.
Aber hier kommt der Haken: Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, weil Sie kein gültiges Dokument vorzeigen können.

- Wird man von der Polizei angehalten, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
- Die Polizei kann auf dem abgelaufenen Dokument Ihre tatsächliche Fahrerlaubnis sehen, sodass keine schlimmeren Folgen entstehen.
- Achtung im Urlaub: Die schlimmste Konsequenz erleben Sie oft erst, wenn Sie im Ausland sind. Viele Autovermietungen in Italien oder Kroatien lehnen die Herausgabe eines Mietwagens wegen eines abgelaufenen Dokuments schlicht ab. Das kann Ihren Urlaub schnell ruinieren.
Deshalb gilt: Handeln Sie lieber sofort, statt das Risiko einzugehen, für 10 Euro Strafe oder einen vermasselten Urlaub zu sorgen.
So tauschen Sie Ihren Führerschein um: Der überraschend einfache Prozess
Der Umtausch ist ein rein verwaltungstechnischer Akt. Es sind keine zusätzlichen Prüfungen oder Gesundheitschecks erforderlich (im Gegensatz zu Berufskraftfahrerlizenzen). Es wird lediglich Ihr altes Dokument gegen ein neues, einheitliches EU-Format ausgetauscht.
Der spezifische Lifehack: So vermeiden Sie Chaos bei der Behörde
Die Zuständigkeit liegt bei der Führerscheinbehörde an Ihrem aktuellen Wohnsitz. Doch viele vergessen einen entscheidenden Schritt:
Wenn Sie Ihren Führerschein vor langer Zeit in einem anderen Bundesland (etwa in Vorarlberg oder Salzburg) ausgestellt bekommen haben, benötigen Sie möglicherweise eine Karteikartenabschrift. Dies ist im Grunde eine Bestätigung der ursprünglichen Behörde, die Ihre Fahrerlaubnis-Daten enthält.
- Diese Abschrift wird von der ausstellenden Behörde (dort, wo Sie damals gewohnt haben) direkt an Ihre neue Behörde geschickt.
- Beantragen Sie diese Abschrift unbedingt vorab, am besten online oder telefonisch, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Was Sie zum Termin mitbringen müssen
Das Prozedere ist in Linz, Graz oder Wien etwas unterschiedlich in Bezug auf die Bearbeitungsdauer (rechnen Sie mit drei bis vier Wochen in den Ballungszentren). Die benötigten Dokumente sind jedoch überall gleich:

- Ihr alter Führerschein (egal ob rosa, grau oder Scheckkarte).
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto.
- Eventuell die erwähnte Karteikartenabschrift (wenn nötig).
Die gute Nachricht zum Schluss: Die Kosten sind überschaubar. Je nach Gemeinde betragen die Gebühren zwischen 25 und etwa 35 Euro. Ein kleiner Preis für die Gewissheit, dass Ihr Dokument aktuell und international gültig ist.
Die große Änderung: 15 Jahre Befristung für das Dokument
Wenn Sie den neuen EU-Führerschein erhalten, ist dieser nur noch 15 Jahre gültig. Das ist eine der größten Umstellungen. Viele befürchten, dass sie dann alle 15 Jahre neu zur Fahrprüfung müssen. Das ist falsch!
Die 15-jährige Befristung gilt nur für das Dokument selbst. Der Grund: Man möchte, dass die Fotos und Sicherheitsmerkmale regelmäßig aktualisiert werden. Ihre Fahrberechtigung bleibt weiterhin unbefristet im Hintergrund bestehen. Nach 15 Jahren müssen Sie lediglich ein neues Passfoto einreichen und die kleine Gebühr erneut bezahlen.
Sorgen Sie rechtzeitig für den Umtausch, denn erfahrungsgemäß steigt die Anzahl der Anträge kurz vor Fristende massiv an – die Wartezeiten explodieren dann.
Haben Sie Ihren alten Papierführerschein schon getauscht? Oder warten Sie noch auf die letzte Frist? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit den Behörden mit!
