Haben Sie vor, sich bei der Erzieherin oder dem Lehrer Ihres Kindes zu bedanken? Was als nette Geste gedacht ist, kann in Österreich schnell zu einem rechtlichen Minenfeld werden. Ich habe in meiner Praxis oft gesehen, wie schnell ein liebevoll ausgewähltes Geschenk zu einem Fall für die Dienstrechtsabteilung werden kann. Lesen Sie jetzt, um zu vermeiden, dass ihr Dankeschön als Bestechungsversuch ausgelegt wird.
Warum kleine Aufmerksamkeiten große Probleme verursachen
In der Vorweihnachtszeit möchten viele Eltern ihre Wertschätzung für die Arbeit von Pädagogen zeigen. Die Absicht ist immer gut. Aber bei staatlich Bediensteten – und dazu zählen die meisten Lehrer und Erzieher in öffentlichen Einrichtungen – wird jede Zuwendung extrem kritisch betrachtet. Denn der Staat will ausschließen, dass Geschenke Einfluss auf Noten, Betreuungsplätze oder die Beurteilung nehmen können.
Der Kern des Problems: Es geht nicht darum, ob Sie etwas Böses im Schilde führen. Es geht um den Eindruck, der entsteht. In Österreich gelten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst strenge Annahmeverbote. Viele übersehen, dass dies nicht nur für Geldbeträge, sondern auch für Sachgeschenke oder teure Gutscheine gilt.
Die 25-Euro-Grenze ist oft ein Trugschluss
Für angestellte Erzieher (TVöD) und vor allem für verbeamtete Lehrer gelten Null-Toleranz-Regeln. Gesetzlich ist es ihnen untersagt, Belohnungen oder Geschenke anzunehmen. Viele Einrichtungen dulden zwar kleine Gesten, aber dieses „klein“ ist nirgends festgeschrieben. Die oft kolportierte 25-Euro-Grenze ist kein Gesetz, sondern eine interne Faustregel, die im Zweifel sofort kassiert werden kann.
Ein Beispiel aus meiner Beobachtung: Eine selbst gebastelte Karte ist unproblematisch. Ein teurer Geschenkkorb mit edlen Weinen von allen Eltern zusammen kann schon Schwierigkeiten bereiten, da der Gesamtwert zu hoch wird – auch wenn der Anteil pro Familie gering ist.

Der Insider-Leitfaden: Drei Prinzipien für das regelkonforme Schenken in Österreich
Wenn Sie Ihre Wertschätzung zeigen wollen, ohne den Empfänger in Schwierigkeiten zu bringen oder riskieren, dass das Geschenk weggeworfen werden muss, halten Sie sich an diese drei einfachen Prinzipien. Sie werden von den meisten Schulleitungen und Behörden toleriert.
1. Setzen Sie auf „Verbrauchbares“ und Gemeinschaft
Das Unproblematischste, was Sie schenken können, ist etwas, das sofort von der ganzen Gruppe oder dem ganzen Kollegium konsumiert werden kann. So wird sofort der Eindruck eines persönlichen Vorteils vermieden.
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Gebäck und Kekse: Selbstgemachte Plätzchen oder ein Kuchen zum Teilen im Lehrerzimmer oder der Kindergruppe. Dies ist fast überall unproblematisch.
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Gemeinschaftsgeschenke: Sammeln Sie kleine Beiträge von mehreren Eltern. Wichtig: Der Einzelwert darf nicht erkennbar ins Gewicht fallen. Ein Gutschein für das Kollegium, um sich in der Pause Kaffee zu kaufen, wird eher akzeptiert als ein persönlicher Wellness-Gutschein.
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Verzicht auf Wertgegenstände: Keine Gutscheine für Dienstleistungen, Parfum oder Schmuck. Ein kleines Päckchen Pralinen oder ein Blumenstrauß zum Abschied sind meistens das Maximum an akzeptierten Sachgeschenken.
2. Vermeiden Sie den Anschein von Beeinflussung
Der Zeitpunkt der Übergabe ist entscheidend. Übergeben Sie Geschenke nicht kurz vor einer wichtigen Entscheidung wie Notenkonferenzen oder der Platzvergabe. Diese Regel gilt auch, wenn die Intention rein freundlich ist, da der Eindruck entsteht, Sie wollten sich „einschleimen“.
Profi-Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie mit dem Elternbeirat. Dieser kennt die internen Richtlinien der Schule oder des Kindergartens oft am besten und kann als neutrale Instanz fungieren.

3. Wenn in Zweifel, halten Sie es symbolisch
Das symbolische Geschenk ist das sicherste. Eine selbst gebastelte Weihnachtskarte mit einem ehrlichen Text drückt Wertschätzung oft besser aus als ein teuer gekauftes Produkt. Der Fokus sollte auf der Geste und der Mühe liegen, nicht auf dem Euro-Betrag.
Gerade in öffentlichen Einrichtungen in Wien oder Niederösterreich sind die Kontrollen streng. Es ist besser, ein Geschenk zu wählen, das auf den ersten Blick erkennen lässt: Hier geht es um Dankbarkeit, nicht um finanzielle Zuwendung. Denn bei einem Verstoß gegen das Annahmeverbot drohen dem Begünstigten Abmahnung oder sogar ein dienstrechtliches Verfahren. Das wollen Sie dem Lehrer Ihres Kindes an Weihnachten sicher ersparen.
Das konkrete Vorgehen beim Schenken
Ich empfehle Eltern, die sich wirklich bedanken wollen, folgendermaßen vorzugehen:
Kaufen Sie keine teuren Einzelgeschenke. Besorgen Sie lieber im lokalen österreichischen Supermarkt (z.B. Billa oder Spar) Zutaten für Plätzchen oder organisieren Sie eine gemeinschaftliche Bäckerei mit den Kindern. Übergeben Sie die selbst gemachten Leckereien in einer schönen Schachtel als Geschenk für das Kollegium oder die ganze Gruppe.
Das erhöht die Akzeptanz und mindert das juristische Risiko auf null. Es zeigt, dass Sie sich Mühe gegeben haben – und Mühe ist oft mehr wert als Gold.
Was halten Sie von diesen strengen Regeln? Haben Sie in anderen Bundesländern Österreichs (wie der Steiermark oder dem Burgenland) andere Erfahrungen gemacht? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren!
