Drei Zahlungen ohne Vorbehalt: Der Anwalt-Trick, der Ihr Weihnachtsgeld schützt

Drei Zahlungen ohne Vorbehalt: Der Anwalt-Trick, der Ihr Weihnachtsgeld schützt

Die Weihnachtstage stehen vor der Tür, und mit ihnen die Hoffnung auf einen willkommenen Bonus: das Weihnachtsgeld. Doch was passiert, wenn dieser „finanzielle Segen“ plötzlich ausbleibt oder gekürzt wird? Viele Arbeitnehmer wähnen sich in Sicherheit, weil sie seit Jahren das 13. Gehalt bekommen haben.

Aber genau hier lauert der größte Irrtum. Ich habe mit Arbeitsrechtsexperten gesprochen, die bestätigen: Nur weil es Tradition ist, ist es noch lange kein Recht. Diese eine juristische Falle müssen Sie kennen, um Ihren Anspruch zu sichern – und es geht um das magische Wort: „dreimal“.

Der 13. Gehalt-Irrtum: Warum Ihr Chef es nicht zahlen MUSS

Fangen wir mit dem harten Fakt an, den viele übersehen:

Das Recht auf Weihnachtsgeld ist in Österreich nicht gesetzlich verankert. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen diesen Bonus nicht automatisch. Es ist eine freiwillige Leistung – zumindest am Anfang.

Ich habe in meiner Recherche festgestellt, dass Arbeitgeber diesen „freiwilligen“ Status oft nutzen, um sich alle Optionen offen zu halten. Sie denken vielleicht: „Mein Kollege bei VW oder Siemens bekommt es doch auch!“ Ja, aber die Regeln dort sind oft in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgeschrieben.

Ihr Anspruch kann nur durch genau fünf Wege entstehen. Und einer davon ist der heikelste:

Die 5 Hebel, die Ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld sichern:

  • Kollektivvertrag/Tarifvertrag: Wenn Ihr Betrieb an diesen gebunden ist.
  • Betriebsvereinbarung: Wenn Ihr Betriebsrat dies mit der Geschäftsführung festgelegt hat.
  • Arbeitsvertrag: Eine schriftliche (oder sogar mündliche) Zusage im Einzelarbeitsvertrag.
  • Gleichbehandlung: Werden alle Vollzeitkräfte bezahlt, dürfen Sie nicht ohne Grund ausgeschlossen werden.
  • Betriebliche Übung: Der schwierigste – aber oft entscheidende – Punkt.

Der „Dreimal vorbehaltlos“-Trick: So wird Freiwilligkeit zur Pflicht

Die „Betriebliche Übung“ (Gewohnheitsrecht) ist der Bereich, in dem die meisten Fehler gemacht werden. Und es ist die schärfste Waffe, wenn keine schriftliche Zusage existiert.

Drei Zahlungen ohne Vorbehalt: Der Anwalt-Trick, der Ihr Weihnachtsgeld schützt - image 1

Der Arbeitsrechtsexperte Philipp Hammerich erklärt, dass ein Anspruch entsteht, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld dreimal vorbehaltlos und nach der gleichen Berechnungs­methode an die Mitarbeiter auszahlt.

Das ist der Schlüssel: Nach der dritten Zahlung dürfen Sie als Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass diese Leistung auch in Zukunft gewährt wird. Die Freiwilligkeit ist damit Vergangenheit – es wird bindend.

Achtung: Achten Sie IMMER auf diese Klausel!

Viele Arbeitgeber versuchen, genau diesen Automatismus auszuhebeln, indem sie einen sogenannten „Freiwilligkeitsvorbehalt“ anfügen. Sie erhalten dann das Geld mit einem Schreiben, in dem steht: „Diese Zahlung erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch für die Zukunft.“

Wenn dieser Vorbehalt wirksam formuliert ist – und das muss man im Einzelfall prüfen –, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auch nach zehn Jahren einfach streichen.

Habe ich eine solche Klausel unterschrieben? Viele übersehen diesen kleinen Satz im Begleitschreiben oder im Gehaltszettel. Prüfen Sie jetzt Ihre Unterlagen!

Die Stichtags-Falle: Wenn Sie das Geld zurückzahlen müssen

Sie bekommen das Geld im November, kündigen aber im Jänner und treten die Stelle im Februar an? Dann sollten Sie vorsichtig sein.

Um Mitarbeiter länger an das Unternehmen zu binden, verwenden viele österreichische Firmen sogenannte Stichtagsklauseln. Diese regeln, dass das Weihnachtsgeld nur dann behalten werden darf, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem ganz bestimmten Stichtag ungekündigt besteht – oft ist das der 31. März des Folgejahres.

Drei Zahlungen ohne Vorbehalt: Der Anwalt-Trick, der Ihr Weihnachtsgeld schützt - image 2

Wird Ihnen gekündigt oder kündigen Sie selbst vor diesem Datum, müssen Sie das bereits ausgezahlte Weihnachtsgeld in der Regel zurückerstatten. Besonders bei Wechseln innerhalb des „Goldenen Dreiecks“ (Wien, Graz, Linz) sehe ich diesen Trick immer wieder.

Aber auch hier gibt es eine Wendung:

  • Wenn das Weihnachtsgeld als reine Belohnung für erbrachte Arbeitsleistung (Entgeltcharakter) gesehen wird, entfällt die Rückzahlungspflicht.
  • Wenn die Formulierung der Stichtagsklausel zu unklar ist, kann sie bei einer juristischen AGB-Prüfung ungültig werden.

Praxis-Tipp: Das müssen Sie tun, wenn die Zahlung ausbleibt

Ihr gewohnter Dezember-Bonus ist nicht auf dem Konto? So sichern Sie Ihren Anspruch:

Der erste Schritt: Schriftliche Geltendmachung.

Sie müssen Ihren Anspruch aktiv geltend machen. Viele Arbeits- und Kollektivverträge enthalten Ausschlussfristen – meist nur drei bis sechs Monate nach Fälligkeit. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, ist Ihr Anspruch weg!

  1. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag und alle Gehaltszettel der letzten drei Jahre.
  2. Verfassen Sie ein kurzes, höfliches Schreiben an die Personalabteilung, in dem Sie die Zahlung des Weihnachtsgeldes unter Bezugnahme auf die betriebliche Übung (oder den Vertrag) fordern.
  3. Setzen Sie eine kurze Frist (z.B. 10 Werktage).
  4. Sichern Sie sich den Versand (Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung).

Sollten Sie keine Einigung erzielen, ist der nächste Schritt der Gang zur Rechtsberatung oder zur Arbeiterkammer. Bedenken Sie: Durch die „dreimal vorbehaltlos“-Regel haben Sie oft einen stärkeren Stand, als Sie denken.

Fazit

Das Weihnachtsgeld ist in Österreich kein garantiert gesetzliches Recht, sondern ein Privileg, das oft durch Tradition entsteht. Umso wichtiger ist es, seine Grundlage zu kennen. Wer weiß, dass drei vorbehaltlose Zahlungen eine bindende Zusage darstellen, kann sich wehren. Wer die Stichtags- und Freiwilligkeitsklauseln ignoriert, riskiert, am Ende leer auszugehen oder sogar etwas zurückzahlen zu müssen.

Haben Sie in Ihrem Unternehmen bereits erlebt, dass das Weihnachtsgeld gestrichen oder gekürzt wurde? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren!

Nach oben scrollen