71 Kliniken werden 2026 keine Knieprothesen-Operationen mehr anbieten

71 Kliniken werden 2026 keine Knieprothesen-Operationen mehr anbieten

Jeder macht alles – das geht in der Medizin und vor allem bei komplexen Operationen in Krankenhäusern nicht. Deshalb gelten Mindestvorgaben für die Zahl der Fälle im Jahr. Welche Effekte hat das?

Neue Mindestmengenregelungen verbessern Behandlungsqualität in Kliniken

Die Anforderungen an die Erfahrung bei bestimmten komplexen Klinik-Eingriffen haben in Deutschland einen signifikanten Einfluss auf die Behandlungsqualität. Laut den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) werden die sogenannten „Mindestmengen“ auch im kommenden Jahr dazu beitragen, die Behandlungsaussichten für Patienten zu verbessern.

Veränderungen bei chirurgischen Eingriffen

Eine aktuelle Auswertung der AOK zeigt, dass im Jahr 2026 weniger Krankenhäuser in der Lage sein werden, bestimmte Eingriffe durchzuführen, darunter Operationen an der Bauchspeicheldrüse und das Einsetzen von künstlichen Kniegelenken. Insbesondere wird erwartet, dass 71 Kliniken keine Knieprothesen mehr einsetzen können, da sie in diesem Jahr die Mindestvorgabe von 20 Behandlungen nicht erreicht haben.

Die Zahl der Kliniken, die Bauchspeicheldrüsenoperationen durchführen dürfen, wird von derzeit 327 auf 286 reduziert. Diese Veränderungen sind das Ergebnis einer neuen Regelung, die seit Anfang 2025 eine Mindestanzahl von 20 Eingriffen pro Jahr vorschreibt, im Vergleich zu den vorherigen 15 Fällen.

Die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, betont, dass es sich um hochkomplexe Eingriffe handelt, die hohe fachliche Anforderungen stellen. Für die Patienten sei es positiv, dass die Regelung zu einer Konzentration auf weniger Standorte führe, die über ausreichend Routine und Erfahrung verfügen.

Fokus auf Spezialisierung

Im Bereich der Implantation von Kniegelenk-Prothesen sind im kommenden Jahr 821 Kliniken an der Versorgung beteiligt, was einen Rückgang um 71 Standorte im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Besonders betroffen ist Nordrhein-Westfalen, wo 55 Kliniken ihre Mindestanforderungen nicht erfüllen konnten. Diese Entwicklungen stehen im Zusammenhang mit den Entscheidungen der Krankenhausplanung in den jeweiligen Bundesländern.

Die AOK hofft, dass die positiven Effekte einer qualitätsorientierten Bündelung von Leistungen an geeigneten Standorten mit der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform weiterhin bestehen bleiben werden.

Regelungen und Zielsetzung

Die Mindestmengen für spezifische Eingriffe werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt, einem Gremium, das sich aus Vertretern von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken zusammensetzt. Ziel dieser Regelungen ist es, die Überlebens- und Heilungschancen von Patienten bei schwierigen, aber planbaren Eingriffen zu erhöhen. Statistiken zeigen, dass Kliniken, die risikoreiche Eingriffe häufiger durchführen, im Durchschnitt bessere Ergebnisse erzielen als Einrichtungen, die solche Eingriffe seltener vornehmen.

Eine Klinik darf nur dann eine Behandlung anbieten, wenn sie voraussichtlich die festgelegte Mindestmenge im Folgejahr erreichen kann. Die Krankenhausträger geben Prognosen über die Fallzahlen an die Landesverbände der Krankenkassen, die diese Informationen prüfen. Die Prüfergebnisse, die bis Anfang Oktober vorliegen, bilden die Grundlage für die AOK-Auswertung.

Falls eine Klinik eine Behandlung anbietet, ohne die geltenden Mindestvorgaben zu erfüllen, hat sie keinen Anspruch auf Vergütung durch die Krankenkassen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Einführung von Mindestmengenregelungen nicht nur die Qualität der medizinischen Versorgung steigert, sondern auch dazu beiträgt, die Patientensicherheit zu gewährleisten.

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