Oberster Gerichtshof bemängelte Bearbeitungsentgelte von Bank Austria und BAWAG
Kreditbearbeitungsgebühren: Oberster Gerichtshof entscheidet gegen Banken
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt, dass Kreditbearbeitungsgebühren von Banken den tatsächlichen Aufwand nicht übermäßig überschreiten dürfen. Dies betrifft insbesondere die Banken UniCredit Bank Austria und BAWAG, die in zwei aktuellen Fällen zur Rückzahlung bereits kassierter Gebühren verpflichtet wurden. Diese Urteile könnten weitreichende Auswirkungen auf viele Kreditnehmer haben.
Urteile zu Kreditgebühren und deren Transparenz
Der OGH hat in seinen Urteilen (2 Ob 52/25y; 2 Ob 92/25f) festgestellt, dass Bearbeitungsgebühren nicht nur transparent, sondern auch angemessen sein müssen. Im Fall der UniCredit Bank Austria musste ein Verbraucher, der einen Kredit über 695.000 Euro für den Kauf einer Eigentumswohnung aufgenommen hatte, Gebühren in Höhe von 20.850 Euro zurückfordern. Diese Gebühr sollte die Bearbeitung des Kreditantrags, die Bonitätsprüfung sowie die Erstellung der Kreditunterlagen abdecken.
Der OGH stellte fest, dass eine pauschale Bearbeitungsgebühr nicht zwingend dem tatsächlichen Aufwand entsprechen muss, jedoch nur dann zulässig ist, wenn die Kosten nicht „grob überschritten“ werden. Im konkreten Fall gab die Bank einen Zeitaufwand von 20 bis 23 Stunden an, was laut Gericht die vereinbarten Gebühren von über 20.000 Euro als unangemessen erscheinen lässt.
Zusätzlich wurde klargestellt, dass die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr auf einem festen Prozentsatz der Kreditsumme unzulässig ist. Diese Praxis wurde als intransparent eingestuft, da die tatsächlichen Aufwendungen der Banken unabhängig von der Höhe des Kredits anfallen.
Folgen für Kreditnehmer und mögliche Rückforderungen
In einem weiteren Urteil hat der OGH entschieden, dass auch die BAWAG die Bearbeitungsgebühren zurückzahlen muss, da diese nicht klar nachvollziehbar waren. Ein Kreditnehmer hatte eine pauschale Gebühr von 12.150 Euro gezahlt, die zusätzlich durch weitere Gebühren, wie etwa für die Grundbuchsüberprüfung, ergänzt wurde. Die Unklarheit über die genaue Verwendung des Pauschalbetrags stellte einen Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz dar.
Die Bank Austria hat bereits angekündigt, die Urteile zu prüfen und betont, dass es sich um Einzelfälle handelt. Sie weist darauf hin, dass die bisherigen Entscheidungen des OGH keine allgemeine Aussage zur Wirksamkeit von Bearbeitungsgebühren im Einzelfall treffen.
Der Prozessfinanzierer des erfolgreichen Klägers, Jufina, rechnet mit einer erheblichen Zunahme an Klagen in ähnlichen Fällen und berichtet von hunderten Anfragen pro Monat. Anwalt Florian Knaipp empfiehlt Kreditnehmern, ihre Verträge auf ähnliche Gebühren zu überprüfen, da das Urteil rückwirkend gilt und Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren.
Verbraucherorganisationen, wie die Plattform zur Rückforderung von Bankgebühren, sehen in den Urteilen eine Chance für viele, bereits gezahlte Gebühren zurückzufordern. Die Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren eröffnet neue Möglichkeiten für Rückforderungen und kollektive Klagen gegen weitere Banken.
Die aktuelle Rechtsprechung könnte somit nicht nur für die betroffenen Kreditnehmer, sondern auch für viele andere Verbraucher weitreichende Folgen haben. Es bleibt abzuwarten, wie Banken auf diese Entscheidungen reagieren und ob weitere rechtliche Schritte folgen werden.
