Abstellgenehmigung: Wem gehört das Paket, wenn es verschwindet?

Abstellgenehmigung: Wem gehört das Paket, wenn es verschwindet?

Sie bestellen online, freuen sich auf die Lieferung – und dann? Wenn das ersehnte Paket nicht ankommt, ist das meist ärgerlich. Doch wer haftet eigentlich, wenn Sie Ihrem Paketdienst eine Abstellgenehmigung erteilt haben? Die Antwort könnte Sie überraschen und teuer zu stehen kommen.

Ein nicht zugestelltes Paket – das klingt erstmal nach einem Problem des Händlers oder des Paketdienstes. Doch die Sache hat einen entscheidenden Haken: Haben Sie dem Zusteller erlaubt, Ihr Paket stattdessen irgendwo abzustellen, **verlaget sich das volle Risiko auf Sie.**

Die Gefahr der Abstellgenehmigung

Was viele nicht wissen: Mit einer Abstellgenehmigung geben Sie dem Paketdienst grünes Licht, Ihr Paket an einem von Ihnen bestimmten Ort abzulegen, falls Sie nicht zu Hause sind. Klingt bequem, ist aber ein gefährlicher Deal.

Warum Verbraucherschützer abraten

Verbraucherexperten wie Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern warnen eindringlich: „Sobald das Paket abgestellt ist, geht das Risiko auf Sie über, wenn es verschwindet oder beschädigt wird.“ Das bedeutet im Klartext:

  • Das Unternehmen, bei dem Sie bestellt haben, ist nicht mehr Ihr direkter Ansprechpartner für verloren gegangene Ware.
  • Der Paketdienst kann sich bei einem Verlust leichter aus der Verantwortung ziehen.
  • Der Nachweis, dass das Paket tatsächlich nicht angekommen ist, ist extrem schwierig bis unmöglich.

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Der Irrglaube mit dem Klingeln

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Paketbote immer zuerst versuchen muss, persönlich zuzustellen, selbst wenn eine Abstellgenehmigung vorliegt. Das ist nicht der Fall.

Hat der Zusteller eine Abstellgenehmigung, darf er das Paket direkt am vereinbarten Ort deponieren, ohne vorher zu klingeln.

Wie Sie Ihr Paket retten können (oder auch nicht)

Wenn Ihr Paket weg ist und Sie eine Abstellgenehmigung erteilt hatten, stehen Sie oft mit leeren Händen da. Ein Nachforschungsauftrag ist zwar möglich, doch die Erfolgsaussichten gering.

Fakt ist:

  • Der Paketdienst muss im Zweifel nur beweisen, dass er das Paket am vereinbarten Ort abgestellt hat.
  • Sollte es dann im Treppenhaus gestohlen werden, ist das Ihr Problem.

Wann eine Abstellgenehmigung sinnvoll sein könnte

Die Verbraucherzentrale rät nicht generell von Abstellgenehmigungen ab, aber sie fordert eine kluge Abwägung:

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Für wen es eher in Frage kommt:

  • Einfamilienhäuser mit Garage oder Carport: Diese Orte sind zwar nicht immer perfekt geschützt, aber oft besser als gar keine Option.

Davon sollten Sie unbedingt absehen:

  • Mehrfamilienhäuser in der Stadt: Hoher Publikumsverkehr macht den Ablageort unsicher.
  • Offene oder leicht zugängliche Bereiche.

Smarte Alternativen zur Abstellgenehmigung

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, gibt es bessere Lösungen als die pauschale Abstellgenehmigung:

  • Sicherer Ablageort: Wenn Sie eine Abstellgenehmigung erteilen, wählen Sie einen Ort, der nicht einsehbar und gut geschützt ist. Meiden Sie Garagen oder Carports, wenn sie zu offen sind.
  • Nachbar als Empfänger: Tragen Sie einen zuverlässigen Nachbarn als Empfänger ein. Das ist oft die sicherste Variante.
  • Lieferung ins Büro: Lassen Sie sich das Paket an Ihren Arbeitsplatz liefern (eventuell mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers).
  • Packstationen: Viele Paketdienste wie DHL bieten Packstationen an – eine bequeme und sichere Alternative.

Ihre wichtigsten Tipps im Überblick:

  • Risikoübernahme: Mit der Genehmigung wird das Paket zu Ihrem Risiko.
  • Rechtliche Zustellung: Nach dem Abstellen gilt das Paket als zugestellt.
  • Widerruf: Sie können die Genehmigung jederzeit widerrufen, meist online.
  • Haftung ohne Genehmigung: Wird ein Paket einfach abgestellt und verschwindet, haftet der Händler/Paketdienst.

Haben Sie schon negative Erfahrungen mit Abstellgenehmigungen gemacht oder clevere Alternativen gefunden? Teilen Sie Ihre Geschichten und Tipps in den Kommentaren!

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