Stellen Sie sich vor: Sie sind in Eile, müssen nur kurz etwas erledigen, und dann das – der Parkschein-Automat ist defekt. Ein Ärgernis, das jedem passieren kann und sofort Stress auslöst. Was tun Sie in diesem Moment? Laufend nach einem neuen Automaten suchen oder gibt es eine andere Lösung? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich in dieser misslichen Lage richtig verhalten, um kein Bußgeld zu riskieren.
Wenn der Automat streikt: Ihr erster Schritt
Der Schock sitzt tief, wenn der Parkschein-Automat einfach nichts tut. Die gute Nachricht: Sie müssen nicht panisch herumirren. Laut Experten vom ADAC gilt eine klare Regel:
Wie weit ist die Suche Pflicht?
Sie sind verpflichtet, nach einem funktionierenden Parkschein-Automaten Ausschau zu halten. Aber wie weit müssen Sie dafür maximal gehen? Die Faustregel besagt: Suchen Sie im Umkreis von mindestens 150 Metern. Ist in dieser Distanz kein intakter Automat auffindbar, greifen andere Regeln.
Kein Automat in Sicht: Die Parkscheiben-Lösung
Sie haben die 150 Meter abgesucht und nichts gefunden? Kein Grund zur Panik. Die Parkzeit ist zwar nicht unbegrenzt, aber es gibt eine alternative Lösung, um Ärger mit dem Gesetz zu vermeiden.

Höchstparkdauer und die gute alte Parkscheibe
Wenn wirklich kein funktionierender Automat in Reichweite ist, dürfen Sie dort parken, solange es die maximale Parkdauer erlaubt. Diese Information finden Sie normalerweise auf den Schildern oder direkt am Automaten, falls er denn funktionieren würde. Der entscheidende Punkt: Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Parkzeit eingehalten haben. Dafür kommt die klassische Parkscheibe zum Einsatz. Achten Sie darauf, diese korrekt einzustellen – die vollen 30 Minuten sind hier Ihr Freund:
- Stellen Sie die Parkscheibe immer auf die nächste volle oder halbe Stunde auf.
- Beispiel: Wenn Sie um 10:17 Uhr parken, stellen Sie die Scheibe auf 10:30 Uhr. Haben Sie den Parkplatz um 10:33 Uhr belegt, stellen Sie die Scheibe auf 11:00 Uhr.
Beweise sichern: Was tun bei einem Strafzettel?
Gerade wenn es schnell gehen muss, vergisst man schnell, Beweise zu sichern. Doch im Falle eines defekten Automaten kann es sich lohnen.
Fotos und Zeugen sind Ihre besten Freunde
Die Experten vom ADAC raten dringend dazu, bei einem defekten Automaten ein Foto mit dem Handy zu machen. Wichtig dabei:
- Fotografieren Sie den Automaten so, dass man den Standort des Fahrzeugs erkennen kann.
- Notieren Sie sich zusätzlich die genaue Adresse oder markante Punkte in der Nähe.
- Halten Sie Ausschau nach anderen Betroffenen. Kontaktdaten von Zeugen können bei einem Einspruch Gold wert sein.

Der Strafzettel ist da: Einspruch einlegen
Trotz aller Vorsicht flattert doch ein Strafzettel ins Haus? Lassen Sie sich davon nicht abschrecken.
So legen Sie erfolgreich Einspruch ein
Wenn Sie nachweisen können, dass wirklich kein funktionierender Parkschein-Automat in Ihrer Nähe war, haben Sie gute Chancen. Ihre gesicherten Beweisfotos und die Angaben von Zeugen sind hierbei entscheidend. Schildern Sie sachlich, dass Sie sich um die Einhaltung der Parkzeit bemüht haben, aber durch den defekten Automaten daran gehindert wurden, einen gültigen Parkschein zu lösen.
Park-App statt Automat: Pflicht oder Kür?
Immer mehr Städte setzen auf digitale Parklösungen. Doch was passiert, wenn der Automat defekt ist und es auch eine App gibt?
Die Parkscheibe hat Vorrang
Nein, Sie müssen nicht zwingend die Park-App nutzen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist hier eindeutig. Wenn der Parkschein-Automat defekt ist, greift die Parkscheibe. Es kann nicht von jedem erwartet werden, dass er stets ein Smartphone dabei hat oder sich mit komplizierten Apps auskennt. Die StVO berücksichtigt genau solche Situationen und bevorzugt die analoge Parkscheibe, wenn die digitale Lösung versagt.
Hatte Sie schon mal das Vergnügen mit einem kaputten Parkschein-Automaten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren!
