Raser, Parksünder & Smartphone-Sünder: Diese Bußgelder drohen Ihnen jetzt!

Raser, Parksünder & Smartphone-Sünder: Diese Bußgelder drohen Ihnen jetzt!

Haben Sie sich jemals gefragt, ob Sie im Straßenverkehr gerade alles richtig machen und welche Strafen drohen, wenn nicht? Die Gesetze ändern sich, und mit ihnen die Bußgelder. Ein kleiner Fehler kann schnell richtig ins Geld gehen und sogar Ihren Führerschein kosten. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst, damit Sie bestens informiert sind und teure Überraschungen vermeiden können.

Der Bußgeldkatalog 2021: Was gilt wirklich?

Seit dem 9. November 2021 ist der aktuelle Bußgeldkatalog in Kraft – und er ist wichtiger denn je. Viele Strafen wurden verschärft, besonders für Raser und Leute, die wissen, wo sie parken dürfen und wo nicht. Aber keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel.

Schnell mal zu schnell gefahren?

Viele wissen nicht, dass die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen teils verdoppelt wurden. Aber aufgepasst: Die ursprünglich angedachten strengeren Fahrverbote für geringe Überschreitungen (21 oder 26 km/h zu schnell) sind vom Tisch gefallen. Sie müssen sich aber trotzdem warm anziehen:

  • Innerorts: Bei 31 km/h zu viel droht Ihnen weiterhin ein Fahrverbot.
  • Außerorts: Hier sind es 41 km/h zu viel, die zum Fahrverbot führen.
  • Wiederholungstäter: Wer wiederholt 26 km/h zu schnell war, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen.

Rettungsgasse: Nicht gebildet und trotzdem teuer?

Das Bilden einer Rettungsgasse ist keine Nettigkeit, sondern Pflicht. Wer hier versagt, riskiert ein saftiges Bußgeld:

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  • Keine Rettungsgasse gebildet: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
  • Rettungskräfte behindert: Mit 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot müssen Sie rechnen.
  • Zusätzliche Gefährdung: Das kann schon 280 Euro kosten, plus Fahrverbot und Punkte.
  • Sachbeschädigung durch Nichtbilden: Wenn ein Einsatzfahrzeug ausweichen muss, sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Interessant: Selbst die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse wird mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro geahndet. Also Vorsicht, wer die Rettungsgasse zum eigenen Vorteil nutzen will!

Handy am Steuer: Mehr als nur ein Punkt?

Die Nutzung des Smartphones am Steuer ist eine der häufigsten und gefährlichsten Vergehen. Die Strafen sind klar geregelt:

  • Einfache Handynutzung: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Bei Gefährdung oder Unfall: Hier steigen die Sätze deutlich an.

Mein Tipp: Lassen Sie das Handy während der Fahrt generell in der Tasche. Die Ablenkung ist es einfach nicht wert.

Abstand beim Überholen von Radfahrern: Das gilt!

Das Überholen von Radfahrern ist sensibel. Die Abstände sind gesetzlich festgelegt:

  • Innerorts: Mindestens 1,5 Meter Abstand sind vorgeschrieben.
  • Außerorts: Hier verdoppelt sich der Mindestabstand auf 2 Meter.

Neue Regeln für Radfahrer und Lkw

Auch für Radfahrer und Lkw-Fahrer gab es Änderungen:

  • Lkw rechts abbiegen: Innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit. Ein wichtiger Schritt zur Reduzierung schwerer Unfälle mit Radlern.
  • Nebeneinander fahren: Radfahrer dürfen jetzt, bei genügend Platz, auch nebeneinander fahren.
  • Gehwege befahren: Für Radfahrer kann das teuer werden – im Extremfall bis zu 100 Euro Bußgeld.

Auto-Posing und unnötiger Lärm: Das kostet extra

Wer gern mit seinem Auto prahlt und dafür den Motor aufheulen lässt, muss jetzt tiefer in die Tasche greifen. Die Strafen für unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung können jetzt bis zu 100 Euro betragen, statt früher nur 20 Euro.

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Parken, wo es verboten ist: Teuer und ärgerlich

Parksünder aufgepasst! Das Parken auf Geh- und Radwegen kostet ab sofort deutlich mehr:

  • Parken auf Geh-/Radwegen: 55 Euro (statt 10-30 Euro).
  • Länger als eine Stunde oder Behinderung: 70-80 Euro und ein Punkt.
  • Gefährdung anderer: 80-100 Euro und ein Punkt.

Selbst das Halten in zweiter Reihe ist teurer geworden: 55 Euro statt 15 Euro. Und nein, die Warnblinker helfen da leider nicht gegen die Strafe!

Was kostet die vergessene Parkscheibe?

Ein Klassiker: Die Parkscheibe vergessen. Ab sofort kostet das mindestens 20 Euro. Ein kleiner Betrag, der aber schnell vergessen wird, wenn man sonst teure Strafen vermeidet.

Tür aufreißen ohne Schulterblick: Das Risiko

Wer beim Aussteigen ohne Schulterblick die Autotür aufmacht und einen Radfahrer gefährdet, zahlt 40 Euro. Wenn man beim Abbiegen den Schulterblick vergisst und einen Radler gefährdet, kann das bis zu 140 Euro plus einen Monat Fahrverbot bedeuten. Der holländische Griff beim Türöffnen ist hier der beste und sicherste Weg!

Und jetzt die Frage an Sie: Welches dieser Bußgelder hat Sie am meisten überrascht? Teilen Sie Ihre Gedanken in den Kommentaren!

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