Stellen Sie sich vor: Sie sitzen im Zug, alles läuft nach Plan, doch plötzlich die Durchsage – Ihr Anschlusszug fällt aus oder hat eine massive Verspätung. Was nun? Viele Fahrgäste sind dann unsicher, was die oft gehörte Floskel „Zugbindung aufgehoben“ genau bedeutet und welche Rechte sie haben. Die Deutsche Bahn hat hier klare Regelungen, die Ihnen helfen, entspannt weiterzukommen und Ihr Geld zurückzubekommen, falls es nötig ist.
Was bedeutet „Zugbindung“ eigentlich?
Bei Tickets der Deutschen Bahn, insbesondere bei den günstigeren Sparpreis- und Super Sparpreis-Angeboten, sind Sie an den auf dem Ticket angegebenen Fernverkehrszug (ICE, IC, EC) gebunden. Das bedeutet, Sie müssen genau diesen Zug für Ihre Reise nutzen. Diese Bindung ist dafür da, die günstigeren Preise zu ermöglichen.
Ganz anders sieht es bei Flexpreis-Tickets aus. Mit diesen sind Sie flexibler und können am gebuchten Reisetag jeden beliebigen Zug für die ausgewählte Strecke nehmen, ohne an eine spezifische Verbindung gebunden zu sein.
Wann genau ist die Zugbindung aufgehoben?
Die Zugbindung verliert ihre Gültigkeit und Sie erhalten mehr Freiheiten, wenn folgende Situationen eintreten:
- Bei einer erwarteten Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort bei nationalen Reisen (im Inland).
- Bei internationalen Reisen beträgt die Frist für die Verspätung am Zielort mindestens 60 Minuten.
- Wenn Ihr gebuchter Zug ausfällt.
- Wenn eine Haltestelle Ihres gebuchten Zuges nicht angefahren wird.
- Wenn Sie Ihren Anschlusszug nicht erreichen, obwohl Sie pünktlich angekommen sind.
- Wenn eine geplante Fahrplanänderung dazu führt, dass Ihr Zug früher abfährt, als Sie ihn erreichen könnten.
Diese Regeln betreffen in erster Linie Fahrgäste mit Sparpreis- oder Super Sparpreis-Tickets. Haben Sie ein solches Ticket, sind Sie normalerweise an eine bestimmte Verbindung gebunden.

Zugbindung aufgehoben – welche Züge darf ich jetzt nehmen?
Wenn die Zugbindung aufgehoben ist und Sie mit einem Sparpreis- oder Super Sparpreis-Ticket unterwegs sind, haben Sie Glück. Die Deutsche Bahn erklärt: „Sie können mit Ihrem ursprünglichen Ticket alle DB Fernverkehrszüge (ICE, IC/EC) und Nahverkehrszüge (RE, RB, IRE, S-Bahnen) nutzen.“ Das ist eine echte Erleichterung!
Das bedeutet auch, dass Sie bei der Routenwahl flexibel sind. Ihre Reise zum angegebenen Zielort kann also auch über eine alternative Strecke führen, wenn das für Sie besser passt.
Wichtig im Nahverkehr: Sollte hier ein Zug ausfallen oder stark verspätet sein, können Sie ebenfalls einen anderen Nahverkehrszug nehmen. Wenn Sie jedoch in einen höherwertigen Zug, wie einen IC/EC oder ICE, umsteigen müssen, weil kein anderer Nahverkehrszug mehr fährt, müssen Sie sich eventuell ein zusätzliches Ticket kaufen. Die Kosten dafür können Sie jedoch über das Servicecenter Fahrgastrechte der Deutschen Bahn erstatten lassen.
Achtung: Diese Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten wie das Deutschland-Ticket oder Ländertickets. Hier werden Kosten für höherwertige Züge in der Regel nicht erstattet.
Kann ich auch einen früheren Zug nehmen, wenn die Zugbindung aufgehoben ist?
Ja, das ist oft möglich! Wenn Sie früh genug von der Störung erfahren und die Zugbindung aufgehoben ist, dürfen Sie mit einem Sparpreis- oder Super Sparpreis-Ticket auch eine frühere Verbindung am selben Reisetag wählen. Das ist besonders praktisch, wenn Sie so früher zu Hause oder am Ziel sind.

Was passiert mit meiner Sitzplatzreservierung?
Das ist ein Punkt, der viele Fahrgäste verärgert. Wenn Ihre gebuchte Zugverbindung ausfällt oder Sie diese aus den genannten Gründen (Verspätung, Fahrplanänderung) nicht nutzen können, verfällt Ihre Sitzplatzreservierung. Das ist ärgerlich, aber leider so vorgesehen.
Für Ihre neu gewählte IC-, EC- oder ICE-Verbindung müssen Sie dann eine neue Reservierung buchen. Das können Sie bequem online über die Sitzplatzreservierungsseite der Bahn, in der DB Navigator App oder direkt in einem DB Reisezentrum.
Immerhin: Die Kosten für die verfallene Reservierung können Sie sich erstatten lassen. Das geht entweder über die DB Navigator App oder Sie wenden sich an das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn. Dort gibt es ein Formular, das Sie ausfüllen, ausdrucken und per Post oder persönlich in einem Reisezentrum abgeben können.
Ab welcher Verspätung gibt es Geld zurück?
Die Deutsche Bahn zahlt Ihnen einen Teil des Fahrpreises zurück, wenn Sie Ihr Ziel mit erheblicher Verspätung erreichen. Die genauen Regelungen für Fernreisen:
- Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt.
- Ab 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt.
Ihr Recht auf Entschädigung können Sie, wie bei der Sitzplatzreservierung beschrieben, über das Servicecenter Fahrgastrechte geltend machen.
Haben Sie auch schon ungewollte Erfahrungen mit aufgehobener Zugbindung gemacht? Teilen Sie Ihre Geschichte gerne als Kommentar oder Nachricht!
