Mit Faschingskostüm und Deko im Auto: Was ist wirklich erlaubt?

Mit Faschingskostüm und Deko im Auto: Was ist wirklich erlaubt?

Stellen Sie sich vor: Sie möchten nach einer ausgelassenen Karnevalsfeier mit dem Auto nach Hause fahren, noch in voller Montur, oder Ihr Fahrzeug mit der neuesten Deko schmücken. Klingt harmlos, oder? Doch Vorsicht! Was viele nicht wissen, kann schnell zu Ärger mit den Behörden führen.

In Deutschland gibt es einige Regeln, die man leicht übersehen kann. Hier erfahren Sie, was im Auto erlaubt ist und wann Sie schnell auf der falschen Seite des Gesetzes landen können – und wie Sie unerwünschte Überraschungen vermeiden.

Faschingskostüm und Masken: Sind Sie noch erkennbar?

Die Faschingszeit ist bunt und fröhlich, doch hinter dem Steuer gelten andere Regeln. Haben Sie sich jemals gefragt, ob Sie mit einer Vollmaske fahren dürfen?

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Sicht und Gehör: Das A und O im Straßenverkehr

  • Maskenpflicht im Straßenverkehr? Nein, aber Ihre Sicht und Ihr Gehör dürfen nicht eingeschränkt sein. Eine vollständige Maskierung kann Ihre Sicht stark beeinträchtigen und ist daher tabu.
  • Rechtslage: Grundsätzlich muss Ihr Gesicht erkennbar sein. Dies dient nicht nur der Identifizierbarkeit bei Kontrollen, sondern auch der Verkehrssicherheit.
  • Schuld bei Unfällen: Wenn es durch Ihre eingeschränkte Sicht oder Ihr Kostüm zu einem Unfall kommt, kann Ihnen eine Mitschuld zugewiesen werden.

Auto-Deko: Mehr als nur ein bisschen Glitzer?

Ihr Auto soll individuell glänzen? Dekorationen sind verlockend, aber es gibt Grenzen, die Sie kennen sollten.

Deko-Gefahren: Was wirklich zählt

  • Windschutzscheibe und Fenster: Schilder oder Wimpel, die Ihre Sicht behindern, sind strengstens verboten.
  • Ablenkung durch Licht: Leuchtende Elemente können nachts zu gefährlicher Ablenkung führen und sind daher kritisch zu sehen.
  • Äußere Abmessungen: Achten Sie darauf, dass die Außenmaße Ihres Fahrzeugs durch die Dekoration nicht verändert werden.
  • Blaulichter: Finger weg von Blaulichtern aus dem Baumarkt – das könnte als Amtsanmaßung gewertet werden und ist strafbar.

Alkohol und Handy am Steuer: Kein Spaß, sondern Risiko

Ob ein Feierabendbier oder die schnelle Navigation per Handy – einige Gewohnheiten sind im Auto besonders gefährlich.

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Promillegrenzen und Handy-Nutzung

  • Alkohol: Ein Bier im Becherhalter? Rechtlich gesehen nicht verboten, solange die Promillegrenze eingehalten wird. Aber: Es ist nicht empfehlenswert! Für Fahranfänger (unter 21 oder noch in der Probezeit) gilt die strikte 0,0-Promille-Grenze.
  • Handy-Nutzung: Das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten oder anzunehmen, ist ausdrücklich verboten. Eine Halterung ist erlaubt, um das Navi zu nutzen.
  • Zeitung lesen: Theoretisch nicht grundsätzlich verboten, aber die Argumentation, dass Sie dadurch nicht eingeschränkt sind, ist kaum haltbar.

Schlafen im Auto: Erlaubt, aber mit Vorsicht

Manchmal ist das Auto die einzige Option für eine Rast. Dürfen Sie hier also ein Nickerchen machen?

Schlafpausen mit Folgen?

  • Wo parken ist erlaubt: Solange Sie dort parken, wo es gestattet ist, spricht grundsätzlich nichts gegen eine Schlafpause.
  • Kein Fahrversuch: Vorsicht ist geboten, wenn Sie betrunken sind. Den Motor laufen zu lassen oder auch nur den Schlüssel ins Zündschloss zu stecken, kann bereits als Fahrversuch gewertet werden.

Ihr Votum: Was ist Ihnen im Straßenverkehr besonders wichtig?

Wir haben gesehen, dass selbst scheinbar harmlose Handlungen im Auto rechtliche Konsequenzen haben können. Was sind Ihre Erfahrungen? Gab es Situationen, in denen Sie unsicher waren, ob etwas erlaubt ist?

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