Warum viele in Österreich trotzt Job plötzlich nach Hause fahren müssen, wenn der erste Schnee fällt

Warum viele in Österreich trotzt Job plötzlich nach Hause fahren müssen, wenn der erste Schnee fällt

Der erste Schnee sorgt meist für Freude, doch für Hauseigentümer in Österreich beginnt damit die „Saison der Pflichten“. Ich habe in meiner Praxis bemerkt, dass viele die Regeln des Schneeräumens unterschätzen. **Haben Sie gewusst, dass Sie sogar Ihren Job unterbrechen müssen, um zu schaufeln, wenn es stark schneit?** Dies ist keine Übertreibung, sondern eine reale rechtliche Anforderung, die Ihnen bei einem Unfall hohe Kosten verursachen kann.

Es geht nicht nur um die lästige körperliche Arbeit, sondern um Ihre Verkehrssicherungspflicht. Ein gestürzter Fußgänger kann schnell zu Forderungen in Zehntausenden Euro Höhe führen. Hier sind die Hauptregeln, die jeder Eigentümer – und Mieter – in der kalten Jahreszeit in Städten wie Wien, Graz oder Innsbruck unbedingt kennen muss.

Die 3 größten Missverständnisse beim Gehsteig-Räumen

Viele Österreicher fallen in die Falle einfacher Annahmen, die vor Gericht nicht standhalten. Die Pflichten sind komplexer, als nur einmal morgens zu schaufeln.

Wer schaufelt wirklich? (Es kann auch Ihr Mieter sein)

Grundsätzlich liegt die Räumpflicht beim Hauseigentümer. Aber hier ist die entscheidende Information: **Der Eigentümer kann diese Pflicht vertraglich an Dritte, oft die Mieter, abwälzen.** Das muss allerdings explizit im Mietvertrag festgehalten sein. Wenn Sie Mieter sind und diese Passage übersehen haben, haften Sie im Ernstfall.

  • Eigentümer: Ist primär verantwortlich, kann aber delegieren.
  • Mieter: Nur verantwortlich, wenn es klar im Mietvertrag steht (Achtung: Prüfen Sie die genauen Zeiten und Einsatzpläne).
  • Externe Dienstleister: Wenn Sie eine Fremdfirma beauftragen, müssen Sie sicherstellen, dass diese die Pflichten ordnungsgemäß erfüllt.

Wo endet meine Räumzone? Der Irrtum mit dem öffentlichen Gehweg

Viele denken, sie müssten nur den Weg zur eigenen Haustüre und zum Briefkasten freihalten. Das stimmt nur teilweise. Der Gehsteig direkt vor Ihrem Grundstück, der eigentlich der Gemeinde gehört, fällt meistens in Ihre Zuständigkeit.

Die Gemeinden in Österreich nutzen die Möglichkeit, ihre Pflicht zur Sicherung des Gehweges auf die angrenzenden Grundstückseigentümer zu übertragen. **Räumen Sie also immer den Gehweg vor Ihrem Grundstück in der vollen Breite.** Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer lokalen Gemeindeverwaltung nach den genauen Verordnungen.

Die Warnschild-Falle: „Betreten auf eigene Gefahr“

Ein Schild aufzustellen, das auf die Glätte hinweist, ist oft eine reflexartige Reaktion. Die traurige Wahrheit: Sie entbindet Sie im Schadensfall nicht von Ihrer Pflicht.

Anwalt Michael Forster betont: Wäre dies eine ausreichende Maßnahme, würde im Winter jede zweite Hauswand in Wien mit solchen Schildern übersät sein, was den Verkehr nur unnötig verlangsamen würde. **Das Schild ist keine Haftungsbefreiung, sondern höchstens eine Ergänzung.**

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Der Insider-Tipp: Das müssen Sie tagsüber beachten

Viele planen das Schneeräumen nur für den frühen Morgen, bevor sie zur Arbeit gehen. Doch was, wenn es mittags stark weiter schneit?

Die „7 bis 20 Uhr“-Regel und was sie wirklich bedeutet

Die Gehwege müssen an Werktagen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr) gefahrlos passierbar sein. Das heißt:

Wenn Sie um 14:00 Uhr im Büro sitzen und der Schneefall so stark ist, dass der Weg innerhalb kurzer Zeit wieder glatt wird, müssen Sie handeln.

Ich habe erfahren: Das kann bedeuten, dass Sie entweder jemanden beauftragen oder, im schlimmsten Fall, tatsächlich selbst nach Hause fahren müssen, um Ihrer Räumpflicht nachzukommen. Das ist oft unpopulär, aber rechtlich notwendig, um der Verkehrssicherungspflicht genügend Rechnung zu tragen.

Das unterschätzte Risiko: Schmerzensgeld und Schadenersatz

Wenn ein Fußgänger stürzt und sich verletzt, droht Ihnen eine Klage. Die Kosten können enorm sein. Es geht nicht nur um Behandlungskosten. Bei schweren Verletzungen (wie einer Gehirnblutung, wie in einem Fall in München passiert) können Forderungen nach Schmerzensgeld und Verdienstausfall auf Sie zukommen, die **schnell in den sechsstelligen Bereich gehen.**

Allerdings gibt es einen Nuance, die Sie kennen sollten: Gerichte beurteilen die Zumutbarkeit unterschiedlich. In manchen Fällen wird entschieden, dass punktuelle Eisglätte unter Neuschnee keine Streupflicht auslöst, solange es sich nicht um großflächige, allgemeine Eisglätte handelt. Verlassen Sie sich aber nicht darauf – **besser ist es, zuverlässig zu räumen und zu streuen.**

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Der Umwelt-Faktor: Welches Streumittel ist in Österreich erlaubt?

Hier gibt es eine wichtige regionale Besonderheit. In fast allen österreichischen Gemeinden ist der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen verboten. Salz schädigt das Grundwasser, Pflanzen und die Pfoten von Hunden.

Bevor Sie das Säckchen Salz im Lagerhaus kaufen: Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrer Gemeinde. Die Strafen können empfindlich sein.

Die umweltfreundliche Alternative, die oft empfohlen wird:

  • Sand: Bietet gute Rutschfestigkeit.
  • Kies/Granulat: Wirkt mechanisch, kann aber den Abfluss verstopfen.
  • Sägespäne: Eine nachhaltige Lösung, die aber bei starkem Wind schnell weggeblasen wird.

Und jetzt zum Praktischen: Was mache ich mit dem benutzten Streugut?

Wenn Schnee und Eis schmelzen, landen Sand und Kies oft in der Mülltonne oder im nächsten Gully. Das ist ein Fehler. **Das Streugut sollte von der Stadtreinigung fachgerecht aufgekehrt und wiederverwendet werden.** Das schont nicht nur die Umwelt, sondern erleichtert auch die Arbeit der Kanalisation.

Die heikle Frage: Muss auch das Dach geräumt werden?

Dachlawinen stellen eine erhebliche Gefahr dar, doch die Regelungen sind hier nicht so klar wie beim Gehsteig.

Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers gilt auch hier. Jedoch ist die Frage der Zumutbarkeit entscheidend: **Kann der Eigentümer das Dach nicht ohne erhebliche Eigengefahr selbst räumen, wird ihm auch der Einsatz von teuren Fachkräften inklusive Gerüst nicht immer zugemutet.**

Andererseits gilt: Bei konkreter Gefahr – zum Beispiel bei Tauwetter nach starkem Schneefall – müssen Sie reagieren, etwa indem Sie Warnschilder aufstellen oder die Feuerwehr verständigen. Ignorieren gilt als fahrlässig.

Wie handhaben Sie das Schneeräumen in Ihrer Nachbarschaft? Sind alle verlässlich, oder verlassen Sie sich auf die Toleranz Ihrer Mitmenschen?

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