Kennen Sie das: Das Fest ist vorbei, die Freude ist groß, aber der Pullover passt nicht oder das Gadget existiert schon? Millionen Österreicher sitzen jedes Jahr nach Weihnachten vor einem Berg an Umtausch-Kandidaten.
Besonders bei Online-Käufen denken viele, das ist schnell erledigt. Doch Vorsicht! Eine entscheidende 14-Tage-Frist läuft oft viel schneller ab, als man denkt, und sie gilt nicht für den Beschenkten. Das ist der Haken, der vielen das Geld kostet. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich beim Weihnachts-Shopping in Österreich absichern.
Das unterschätzte Gesetz: Wer bekommt das Geld zurück?
Im Geschäft, etwa beim Möbelix oder im Wiener Graben, ist der Umtausch fast immer Kulanz des Händlers. Beim Online-Shopping gilt aber strikt das Widerrufsrecht. Und hier liegt das Problem:
Aufgepasst: Die Rolle des Käufers ist entscheidend
Bei Online-Bestellungen haben Sie ab dem Tag der Zustellung 14 Tage Zeit, um den Kauf zu widerrufen. Das ist bekannt. Allerdings bin ich in meiner Recherche auf einen oft übersehenen Punkt gestoßen:
- Der offizielle Widerruf muss vom ursprünglichen Käufer durchgeführt werden.
- Das zurückerstattete Geld erhält ausschließlich der Käufer.
- Der Beschenkte steht oft mit dem unpassenden Artikel da, weil er die Frist ohne das Wissen des Käufers verpasst.
Viele übersehen das. Wenn Sie beispielsweise im November ein Geschenk kaufen und erst am 26. Dezember übergeben, ist die gesetzliche Frist oft schon abgelaufen!

Der Insider-Trick der Händler für späte Rückgaben
Der Gesetzgeber gibt online keine Gnade, wenn die 14 Tage verstrichen sind. Aber ich habe beobachtet, dass die großen Händler in Österreich (und international) hier oft flexibler sind. Warum?
Viele Online-Shops bieten speziell in der Vorweihnachtszeit eine verlängerte Rückgabefrist an. Manche verlängern diese bis Ende Jänner. Das ist reiner Service, aber es rettet Sie.
Prüfen Sie immer die AGB des Händlers beim Kauf im November oder Dezember, um diese verlängerten Fristen zu nutzen.
Was Sie niemals umtauschen können (Die Schwarzen Schafe)
Nicht alles, was online bestellt wird, kann zurückgesendet werden. Hier gelten klare Ausnahmen, die ein Händler nicht weiterverkaufen kann. Das sollten Sie unbedingt wissen, bevor Sie auf „Kaufen“ klicken:
- Personalisierte Einzelanfertigungen: Gravierter Schmuck, Fotobücher oder auf Maß geschneiderte Kleidung. Wenn es speziell für Sie gemacht wurde, ist es vom Umtausch ausgeschlossen.
- Versiegelte Hygieneartikel: Sobald die Versiegelung bei Kopfhörern oder bestimmten Kosmetika entfernt wurde, erlischt das Rückgaberecht.
- Digitale Güter/Datenträger: CDs, DVDs oder Software, deren Siegel gebrochen wurde.
- Schnell verderbliche Waren: Lebensmittel, die schnell ablaufen.
Die Faustregel: Kann der Händler das Produkt nicht mehr als „neu“ verkaufen, haben Sie schlechte Karten.

Der ultimative Life Hack: Der Gutschein statt der Rückzahlung
Sie wollen, dass der Beschenkte den Artikel selbst umtauschen und sich etwas Neues aussuchen kann, ohne dass Sie das Geld zurückbekommen? Das ist der ideale Weg, um unangenehme Familiendiskussionen zu vermeiden.
Einige Händler bieten die Möglichkeit, den Kauf als „Geschenk“ zu kennzeichnen. Wenn dies geschieht, kann der Beschenkte den Artikel zurücksenden und erhält anstelle des Geldes einen Warengutschein direkt vom Shop.
Wichtig: Dieser Service ist Kulanz. Fragen Sie beim Online-Händler nach, ob diese Geschenklösung angeboten wird, sonst geht das Geld automatisch an Ihre Kreditkarte zurück!
Muss das Original-Kasterl verwendet werden?
Ich habe oft gehört, dass man die Ware nur in der Originalverpackung retournieren darf. Das ist so nicht richtig. Die Verbraucherzentrale stellt klar: Sie brauchen nicht das Original-Versandpaket. Aber das Produkt selbst muss so verpackt sein, dass es unbeschädigt zurückkommt, und die Original-Produktverpackung muss in der Regel dabei sein, wenn sie Teil des Kaufs war (z.B. der Schuhkarton).
Merken Sie sich: Der beste Schutz beim Geschenke-Kauf ist, sich vom Händler frühzeitig eine schriftliche Bestätigung der verlängerten Umtauschfrist zu holen. So sind Sie auf der sicheren Seite, egal ob der Pullover im Jänner nach Linz oder Graz zurückgeschickt wird.
Haben Sie schon einmal ein Geschenk umgetauscht, bei dem die Frist knapp war? Wie haben Sie das Problem gelöst?
