ÖAMTC kritisiert die Helmpflicht für Jugendliche beim E-Bike-Fahren

ÖAMTC kritisiert die Helmpflicht für Jugendliche beim E-Bike-Fahren

ÖAMTC bezeichnet Helmpflicht für Jugendliche als „Diskriminierung“ – nur 2 % der Verunglückten sind unter 15. Kritik am Gesetzesentwurf nimmt zu.

ÖAMTC äußert Bedenken zur Helmpflicht für Jugendliche bei E-Bikes

Der ÖAMTC hat kürzlich Anpassungen an einem Gesetzesentwurf zur Einführung einer Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern und E-Bikes gefordert. Diese Regelung würde sich auf Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren für E-Scooter und 14 Jahren für E-Bikes beziehen. Der Verkehrsclub argumentiert, dass die vorliegenden Daten eine solche Maßnahme nicht rechtfertigen.

Statistische Einblicke und Kritik

David Nosé, ein Verkehrstechniker des ÖAMTC, erklärte auf einer Pressekonferenz, dass der Entwurf an Treffsicherheit vermisse. „Bei den E-Scooter-Unfällen sind nur 14 Prozent aller Verunglückten im Alter von 13 bis 16 Jahren“, so Nosé. Diese Zahlen werfen Fragen auf, ob eine Helmpflicht in dieser Altersgruppe tatsächlich notwendig ist.

Die Situation bei E-Bikes sieht noch kritischer aus. Laut Nosé waren nur zwei Prozent der Verunglückten in der Altersgruppe von 13 bis 14 Jahren. „Hier sehen wir die mit Abstand höchsten Zahlen in der Altersgruppe von 55 bis 67 Jahren“, fügte er hinzu. Dies deutet darauf hin, dass die vorgeschlagene Regelung nicht nur ineffektiv, sondern auch eine „Themenverfehlung“ darstellt. Bernhard Wiesinger, der Leiter der Interessenvertretung des ÖAMTC, ergänzte, dass der aktuelle Vorschlag eher eine Diskriminierung von Jugendlichen darstellt.

Alternative Vorschläge des ÖAMTC

Der ÖAMTC spricht sich für eine Helmpflicht ohne Altersbeschränkung für E-Scooter aus, insbesondere angesichts der dramatisch steigenden Unfallzahlen. Für E-Bikes plädierten Wiesinger und Nosé für eine „gesetzliche Gedächtnisstütze“ in Form einer Helmpflicht, jedoch ohne Strafandrohung. Dies könnte dem Beispiel der Radhelmpflicht für Kinder folgen, wo die Tragequote nahezu 100 Prozent beträgt.

In diesem Zusammenhang wurde auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem April 2025 verwiesen. Diese besagt, dass bei etwaigen Schadensersatzforderungen – unabhängig von der Schuldfrage – eine Verminderung eintrete, wenn kein Helm getragen wurde. Dies könnte auch die rechtlichen Konsequenzen für Fahrer ohne Helm in Zukunft beeinflussen.

Die Diskussion um die Helmpflicht ist nicht nur ein Thema der Sicherheit, sondern auch der Gerechtigkeit und der praktischen Umsetzbarkeit. Der ÖAMTC fordert daher eine Neubewertung des Gesetzesentwurfs, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen sowohl effektiv als auch gerecht sind. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel „Diskriminierung“ – ÖAMTC kritisiert scharf den Entwurf zur Helmpflicht.

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