Rente: Viele Rentner zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl sie es nicht müssten

Der Rundfunkbeitrag belastet insbesondere Haushalte mit schmalem Budget. Monatlich fallen 18,36 Euro an – ein Betrag, der auf den ersten Blick

Rundfunkbeitrag: Entlastungsmöglichkeiten für Haushalte mit geringem Einkommen

Der Rundfunkbeitrag stellt insbesondere für Haushalte mit begrenztem Budget eine finanzielle Belastung dar. Monatlich müssen 18,36 Euro gezahlt werden, was auf den ersten Blick überschaubar erscheint, jedoch im Jahr über 220 Euro ausmacht. Für Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten ist dies eine spürbare Ausgabe.

Rechtslage und Anspruch auf Befreiung

Die Möglichkeit zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegt. Wichtig ist, dass diese Befreiung nicht automatisch erfolgt, sondern aktiv beantragt werden muss. Anspruch auf eine vollständige Befreiung haben Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen. Gleiches gilt für Personen, die Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten, sowie für diejenigen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen. Auch blinde und taubblinde Menschen können sich von der Zahlung befreien lassen.

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, sind ebenfalls von der Zahlung befreit. Die Befreiung ist an den Bezug bestimmter Sozialleistungen gebunden und nicht an das Lebensalter.

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Antragstellung und Nachweisführung

Um eine Befreiung zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen. Dieser kann online oder in Papierform eingereicht werden. Ein aktueller Nachweis über die erhaltene Leistung ist erforderlich, oft in Form einer Kopie des Bewilligungsbescheids.

Die Bewilligung der Befreiung gilt in der Regel für den Zeitraum, in dem die zugrunde liegende Leistung gewährt wird, meist zwischen sechs und zwölf Monaten. Bei unbefristeten Nachweisen, wie etwa bei dauerhafter Schwerbehinderung, kann die Bewilligungsdauer bis zu drei Jahre betragen.

Härtefallregelung für knapp über der Grundsicherung

Nicht alle Betroffenen erfüllen die Voraussetzungen für Grundsicherung. Wer jedoch nur geringfügig darüber liegt, kann von der Härtefallregelung profitieren. Diese greift, wenn das verfügbare Einkommen die maßgebliche Sozialhilfeschwelle nur geringfügig überschreitet – konkret um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag. In diesem Fall kann eine Befreiung beantragt werden, auch ohne Bewilligung von Grundsicherung. Ein Ablehnungsbescheid der zuständigen Sozialbehörde, der die geringe Überschreitung dokumentiert, ist hierbei hilfreich.

Wird die Härtefallbefreiung genehmigt, gilt sie in der Regel für ein Jahr und kann bei unveränderter Lage erneut beantragt werden.

Ermäßigung für schwerbehinderte Menschen

Das Gesetz sieht zudem eine Ermäßigung für bestimmte schwerbehinderte Menschen vor. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzt, zahlt nur 6,12 Euro monatlich an Rundfunkbeitrag. Anspruchsberechtigt sind insbesondere blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen sowie Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Das Merkzeichen RF muss beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.

Haushaltsbezogene Regelungen

Der Rundfunkbeitrag ist haushaltsbezogen. Das bedeutet, dass ein Antrag pro Wohnung ausreicht. Bei erteilter Befreiung sind automatisch auch Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr mit abgedeckt, solange sie im selben Haushalt leben. In Pflegeeinrichtungen wird oft die Klärung der Ansprüche durch die Einrichtung selbst übernommen.

Fristen und Rückwirkung der Befreiungen

Befreiungen und Ermäßigungen gelten grundsätzlich nur für die Zukunft und für die Dauer der zugrunde liegenden Bewilligung. Rückwirkend kann eine Befreiung nur in engen Grenzen berücksichtigt werden, in der Regel maximal zwei Monate vor Antragseingang. Es ist ratsam, Unterlagen zeitnah einzureichen und Verlängerungen rechtzeitig zu beantragen, um Lücken und unnötige Zahlungen zu vermeiden.

Finanzielle Ersparnis durch Befreiung

Die vollständige Befreiung entlastet einen Haushalt um 18,36 Euro pro Monat, was jährlich 220,32 Euro entspricht. Für viele Rentnerinnen und Rentner ist dies ein relevanter Betrag, der finanzielle Spielräume schafft. Die Ermäßigung für Menschen mit Merkzeichen RF reduziert die monatliche Zahlung auf 6,12 Euro und führt zu einer jährlichen Ersparnis von 146,88 Euro im Vergleich zum Vollbeitrag. Es lohnt sich, die eigenen Ansprüche zu prüfen und die entsprechenden Bescheide zu nutzen.

Aktiv zu werden ist entscheidend: Der Antrag beim Beitragsservice ist der zentrale Schritt, um die erforderlichen Nachweise aktuell und vollständig beizufügen. Wer nur knapp keine Grundsicherung erhält, sollte die Härtefallregelung prüfen. Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen können das Merkzeichen RF beantragen und von der Ermäßigung profitieren. Mit einer sorgfältigen Antragstellung lässt sich der Rundfunkbeitrag rechtmäßig reduzieren oder vermeiden, was den finanziellen Druck auf kleine Renten spürbar mindern kann.

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