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Nur noch jetzt: Bis zu 1.200 Euro zusätzlich – Fristen für Förderungen laufen ab

Auch heuer sind wieder zahlreiche Zuschüsse und Bonuszahlungen verfügbar, die für eine finanzielle Entlastung bei vielen Beschäftigten sorgen sollen. So können Arbeitnehmer bereits jetzt von bis zu 1.200 Euro profitieren. Alle Details je Bundesland finden

Steuerliche Rückerstattungen und Pendlerhilfen: Wichtige Informationen für 2024

Im Jahr 2024 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchschnittlich 1.000 Euro beim Steuerausgleich zurückholen. Mit einer neuen App gelingt dies in nur wenigen Minuten. In vielen Bundesländern stehen zudem finanzielle Unterstützungen bereit, deren Höhe je nach Lebenssituation und Wohnort variiert. Es ist wichtig, die Fristen im Blick zu behalten, da einige bereits in Kürze ablaufen.

Finanzielle Entlastungen für Pendler

Gerade Pendlerinnen und Pendler sind aufgrund steigender Kosten, insbesondere für Kraftstoffe, auf staatliche Entlastungsmaßnahmen angewiesen. Die Zuschüsse unterscheiden sich jedoch erheblich zwischen den Bundesländern. Hier sind einige der wichtigsten Informationen zu den verfügbaren Unterstützungen:

  • Niederösterreich: Die „NÖ Pendlerhilfe“ bietet bis zu 1.000 Euro an. Anträge können online eingereicht werden, und die Auszahlung gilt rückwirkend für das Jahr 2024. Der Antrag muss bis zum 31. Oktober 2025 gestellt werden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich und eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 km zur Arbeitsstätte. Die Einkommensgrenze liegt bei 2.000 Euro monatlich für Alleinstehende und 4.400 Euro für Ehepaare mit einem Kind.
  • Kärnten: Hier kann ein Fahrtkostenzuschuss von bis zu 825 Euro beantragt werden. Die Voraussetzungen umfassen einen Hauptwohnsitz in Kärnten und eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern. Die Einkommensgrenze beträgt 31.680 Euro bei Nutzung des Privatfahrzeugs.
  • Oberösterreich: Der Pendlerzuschuss beträgt bis zu 421 Euro. Anträge können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden. Die Voraussetzungen umfassen eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 km zur Arbeit und ein Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro.
  • Steiermark: Die Pendlerbeihilfe beläuft sich auf maximal 389 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Die Anträge können online bei der Arbeiterkammer Steiermark eingereicht werden. Die Frist endet am 31. Dezember 2025.

Die Zuschüsse sind nicht nur auf die Wegstrecke zur Arbeit angewiesen, sondern auch auf das Einkommen der Antragsteller. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die jeweiligen Bedingungen und Fristen zu informieren, um keine finanziellen Vorteile zu verpassen.

Die neue Steuer-App ermöglicht es, den Steuerausgleich schnell und unkompliziert zu erstellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so in wenigen Minuten die Rückerstattung vom Finanzamt beantragen. Dies ist eine einfache Möglichkeit, um finanzielle Unterstützung zu erhalten und sich die Rückzahlung zu sichern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Jahr 2024 zahlreiche Möglichkeiten gibt, finanzielle Entlastungen zu erhalten. Ob durch den Steuerausgleich oder verschiedene Pendlerhilfen, es lohnt sich, die Angebote zu prüfen und rechtzeitig Anträge zu stellen.

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