Edeka ruft Schinkenwürfel wegen möglicher Kunststoff-Fremdkörper zurück. Rückgabe ohne Kassenbon möglich.
Rückruf von Schinkenwürfeln: Edeka warnt vor Fremdkörpern
In zwei Bundesländern hat der Supermarkt Edeka eine Rückrufaktion für Schinkenwürfel seiner Eigenmarke „Gut & Günstig“ gestartet. Das betroffene Produkt, die „Delikatess Rohschinkenwürfel“ in 2 x 125 Gramm Packungen, wurde aus dem Verkauf genommen, nachdem festgestellt wurde, dass möglicherweise Fremdkörper aus Kunststoff in einigen Packungen vorhanden sind.
Details zum Rückruf
Die Schinkenwürfel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 12. Dezember 2025 und der Los-Nummer L4432514 wurden vor allem in den Edeka- und Marktkauf-Filialen in Nordrhein-Westfalen sowie in angrenzenden Gebieten von Rheinland-Pfalz verkauft. Edeka hat bereits Maßnahmen ergriffen, um das Produkt aus den Regalen zu entfernen und die Kunden zu informieren.
Die EDEKA Südwest Fleisch GmbH hat betont, dass der Rückruf vorbeugend erfolgt. Es sei nicht auszuschließen, dass in einzelnen Packungen Fremdkörper enthalten sind, und daher wird vom Verzehr der Schinkenwürfel dringend abgeraten. Kunden, die das Produkt bereits gekauft haben, können es gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Geschäften zurückgeben.
Die Sicherheit der Verbraucher hat für Edeka höchste Priorität, und das Unternehmen arbeitet daran, die Situation schnellstmöglich zu klären. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Kunden aufmerksam sind und sich über Rückrufaktionen informieren, um mögliche Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Für weitere Informationen zu Rückrufen und Produktsicherheit können Verbraucher die jeweiligen Filialen kontaktieren oder sich an die zuständigen Behörden wenden.
