SV-Bonus bringt heuer vielen noch mehr als 1.330 Euro auf das Konto

SV-Bonus bringt heuer vielen noch mehr als 1.330 Euro auf das Konto

Arbeitnehmer und Pensionisten können auch in diesem Jahr wieder von bis zu 637 bis 1.331 Euro als SV-Bonus profitieren. Anspruch haben Personen, die geringe Einkommen beziehen und daher nur wenig oder gar keine Lohnsteuer bezahlen. Alle Details findet man

In diesem Jahr können viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten durchschnittlich etwa 1.000 Euro durch den Lohnsteuerausgleich zurückerhalten. Mit einer neuen App ist es möglich, diesen Prozess in nur wenigen Minuten zu erledigen.

Die Rückerstattung der zu viel gezahlten Lohnsteuer des vergangenen Jahres wird durch erhöhte Absetzbeträge und Valorisierungen in diesem Jahr noch attraktiver. Ab dem 1. Juli wird für Personen, die keinen Steuerausgleich selbst eingereicht haben, eine antragslose Veranlagung durchgeführt. Ein individueller Antrag kann jedoch in der Regel zu deutlich höheren Rückzahlungen führen.

Selbst Personen, die keine oder nur geringe Lohnsteuer zahlen, können von dieser Regelung profitieren. Für das Steuerjahr 2024 sind Rückzahlungen von bis zu 1.331 Euro pro Person als direkte Auszahlung oder Sozialversicherungsbonus möglich. Diese Regelung ist seit März für alle Anspruchsberechtigten zugänglich.

SV-Bonus bringt heuer vielen noch mehr als 1.330 Euro auf das Konto

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund eines geringen Einkommens keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer zahlen, können ebenfalls bei der Arbeitnehmerveranlagung finanzielle Vorteile erzielen. Dabei sind auch in diesem Jahr wieder mehrere Hundert Euro an sogenannter Negativsteuer möglich. Diese Negativsteuer stellt eine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge dar, die jenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommt, die aufgrund ihrer geringen Steuerlast keine Steuerrückerstattung erhalten.

Im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs werden beispielsweise der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag bei einer ermittelten Einkommensteuer von unter 0 Euro direkt vom Finanzamt auf das Konto ausgezahlt.

Möglichkeiten der Rückerstattung und Anhebung der Werte

Für das Steuerjahr 2024 ergeben sich Höchstwerte der Sozialversicherungsrückerstattungen von 55 Prozent bzw. 1.215 Euro. Bei einem Anspruch auf die Pendlerpauschale kann sich dieser Betrag auf maximal 1.331 Euro erhöhen. Pensionistinnen und Pensionisten haben Anspruch auf 80 Prozent, was 637 Euro entspricht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten mit niedrigen Einkünften können somit ebenfalls vom Steuerausgleich profitieren und teilweise ihre Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen.

Für die Veranlagung im Jahr 2025 werden diese Werte erneut angehoben und um die Inflationsrate valorisiert, was ab 2026 rückwirkend sogar bis zu 1.398 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet.

Wer wissen möchte, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird, kann dies mit einem neuen Steuerausgleich-Rechner online berechnen.

Kindermehrbetrag und neue Absetzbeträge

Der Kindermehrbetrag bietet in diesem Jahr 700 Euro pro Kind als Negativsteuer, vorausgesetzt, die entsprechenden Voraussetzungen sind erfüllt. Dieser Betrag steht zu, wenn man an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige Einkünfte erzielt hat und Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht. Bei geringer Steuerlast wird die Differenz zwischen dem beantragten Familienbonus und dem Kindermehrbetrag ausgezahlt, sofern der Familienbonus die Einkommensteuer auf 0 Euro reduziert hat.

Die neuen Absetzbeträge für die Veranlagung im Rahmen des Steuerausgleichs sind wie folgt:

  • Alleinverdienerabsetzbetrag: 572 Euro (2024), 601 Euro (2025)
  • Alleinerzieherabsetzbetrag: 572 Euro (2024), 601 Euro (2025)
  • Kinderabsetzbetrag: 67,80 Euro (2024), 70,90 Euro (2025)
  • Pensionistenabsetzbetrag: 954 Euro (2024), 1.002 Euro (2025)
  • Verkehrsabsetzbetrag: 463 Euro (2024), 487 Euro (2025)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Möglichkeit, den Steuerausgleich bequem per App zu erstellen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Pensionistinnen und Pensionisten eine einfache und schnelle Rückholung von durchschnittlich 1.000 Euro vom Finanzamt ermöglicht.

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