Ärztekammer erbost: ÖGK will Obergrenze bei Wahlarzthonorar

Ein neuer Streit zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Ärztekammer zeichnet sich ab. ÖGK-Obmann Andreas Huss plädierte am Montag im Ö1-Morgenjournal für eine Obergrenze für Wahlarztrechnungen nach deutschem Vorbild. Die Ärztekammer zeigte sich über den Vorschlag erbost.

Es gibt einen neuen Streit zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Ärztekammer. Der Obmann der ÖGK, Andreas Huss, hat sich für eine Obergrenze bei den Wahlarzthonoraren ausgesprochen, inspiriert von einem ähnlichen Modell in Deutschland. Diese Äußerungen haben in der Ärztekammer für Empörung gesorgt.

Huss äußerte in einem Interview, dass es zunehmend Beschwerden von Patientinnen und Patienten gebe, die hohe Beträge bei Wahlarztbesuchen zahlen, während sie nur einen Teil von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Er nannte Beispiele, in denen Patienten bis zu 200 Euro zahlen und lediglich 30 Euro zurückerhalten. Huss bezeichnete die Preisspanne zwischen den Wahlarztgebühren und den Kassentarifen als unzumutbar und forderte eine Begrenzung der Honorare.

Er schlug vor, dass die Obergrenze für Wahlarzthonorare auf das Zweieinhalbfache des Kassentarifs festgelegt werden sollte, ähnlich wie in Deutschland. Während er einräumt, dass Wahlarztgebühren über dem Kassentarif angemessen sind, betont er, dass diese nicht unbegrenzt steigen dürften.

Die Ärztekammer reagierte scharf auf Huss‘ Vorschläge. Funktionär Edgar Wutscher wies die Behauptung zurück, dass Wahlarztgebühren das Zehn- bis 15-Fache des Kassentarifs erreichen würden. Er kritisierte die ÖGK und deren angebliche falsche Zahlen in diesem Zusammenhang.

Wutscher argumentierte weiter, dass die Festlegung einer Obergrenze für Wahlarzttarife im Widerspruch zu einem freien Arztberuf stehe. Ärzte sollten das Recht haben, Rechnungen in einer Höhe zu stellen, die sie für angemessen halten. Sollte eine Rechnung als überhöht erachtet werden, könne dies rechtlich über die Ärztekammer angefochten werden.

Im Sommer hatte Wutscher bereits die kontinuierlichen Angriffe der ÖGK auf die Wahlarztversorgung kritisiert. Er betonte, dass das Kassenvertragsmodell nicht mehr funktioniere und dass neue Wege gesucht werden müssen, um die Verträge für Berufseinsteiger attraktiver zu gestalten.

Johannes Steinhart, Präsident der Ärztekammer in Wien, äußerte sich ebenfalls besorgt über eine mögliche Deckelung der Wahlarzthonorare. Er warnte, dass dies viele Ärzte daran hindern könnte, ihre Praxen kostendeckend zu führen und gleichzeitig eine hohe Versorgungsqualität aufrechtzuerhalten. Steinhart betonte, dass Wahlärzte durch ihre Arbeit dem solidarischen Gesundheitssystem täglich Kosten und Ressourcen ersparen.

Unterstützung für die Position der ÖGK kam von der steirischen Privatversicherung Merkur, die bestätigte, dass sie teilweise fragwürdige Honorarnoten von Wahlärzten erhalten hat. Dies führe zu höheren Versicherungsprämien, die die Versicherten zahlen müssten.

Der grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner äußerte Bedenken, dass eine Obergrenze nichts am Kernproblem ändern würde. Er plädierte für eine Ausweitung der Kassenplätze, um sicherzustellen, dass niemand auf Wahlarztbesuche angewiesen ist. Schallmeiner forderte einen einheitlichen Gesamtvertrag, über den bereits seit zwei Jahren verhandelt wird. Eine Einigung wird bis Mitte des kommenden Jahres angestrebt.

Nach oben scrollen